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INHALT

ISLAM, DER WEG DER SUNNITEN

Ihlâs Stiftung Band – 1

   1-Anfang

   2-Zur Einrchtung Des Buches

  3-Vorwort

  4-Nützliche Kenntnisse

  5-Die Glaubenslehre Der Sunna

  6-Imam-i A'sam Ebu Hanife(Friede sei mit ihm)

  7-Wahhabismus Und Erwiderung Der Anhänger Der Sunna

  8-Bemerkung

  9-Islamische Wissenschaften

10-Gelehrtheitsstufen nach der islamischen Rechtswinssenschaft bzw. der Rechtsgelehrten

11-Gattungen der islamischen Gelehrten

12-Islamische Bezeichnungen für bestimmte Grußgebete bzw. rituelle Wünsche und Verehrungsäusserungen

13-Brief

14-Glossar

15-Hadis-i Scherif

 
ISLAM,
DER WEG
DER SUNNITEN

Ahmed Dschewded Pascha

6. Auflage

Hakikat Kitabevi Bookstore

Verlag:

HAKÎKAT KİTÂBEVİ
Darüşşefeka Cad. No: 57 P.K. 35
34083-Fatih-İSTANBUL/TURKEI
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e-mail: bilgi@hakikatkitabevi.com
Tel: (90-212) 523 45 56 - 532 58 43
Fax: (90-212) 523 36 93
1998

 

E’üsü billâchi mineschschejtânirradschim,[1]
Bismillachirrachmanirrachim.
[2]

Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, teilte mit: “Wenn Zwietracht unter meiner Gemeinschaft verbreitet ist, erwirbt jeder, der die Vorschrift meiner Sunna einhält, den Verdienst von hundert Märtyrern.” Gelehrte, die einer der vier Rechtschulen angehören, werden (Gelehrte der Sunna) genannt. Der Führer der Gelehrten der Sunna ist Imam-ı a’sam Ebu Hanife. Diese Gelehrten haben niedergeschrieben, was sie von den Gefährten des heiligen Propheten gelernt haben. Die Gefährten des heiligen Propheten lehrten sie, was sie von dem heiligen Propheten gelernt hatten.

Heute gibt es auf der Welt drei verschiedene Gruppen von Menschen:

1– Die Ungläubigen. Sie bekennen sich nicht zum Islam, so wie auch die Juden und Christen.

2– Die Muslims, die Anhänger der Sunna sind. In jedem Land gibt es diese Muslims und sie verbreiten sich ständig.

3– Die Heuchler. Sie behaupten Muslims zu sein, doch entspricht ihr Glaube und ihre Anbetungen nicht der Sunna. Sie sind keine wahren Muslime, so wie auch die Schiiten und die Wahhabiten.

______________

[1] Ich nehme Zuflucht zu ALLAH, dem Erhabenen vor dem Satan, der SEINE Gnade verlor und im Dies- und Jenseits zu Grunde ging, indem er den Zorn des Himmels auf sich geladen hatte.
[2] Im Namen ALLAHs, des Erbarmers, des Allbarmherzigen.

 

 

ZUR EINRICHTUNG DES BUCHES

Die religiösen Ausdrücke in diesem Buch sind in der deutschen Sprache angegeben. Um den Lesern zu ermöglichen, islamische Bezeichnungen zu lernen, ist ein Glossar als Anhang dargestellt. Es würde geschätzt, bei religiösen Ausdrücken im Glossar nachzuschlagen. Die islamischen Bezeichnungen, wofür es keine deutsche Ausdrücke gibt, sind als Original verwendet, und im Text oder im Glossar erklärt worden. Es ist zu empfehlen, bei islamischen Bezeichnungen den Buchstabe S mit dem Zeichen (-) als stimmloses “s” (z.B. Souvenir; Salât), die Vokalen mit dem Zeichen (^) lang (z.B.: Mewlânâ), die Doppelkonsonanten einzeln (z.B.: Muhammed: Muham-med) den Buchstabe “h” in der Wortmitte und am Ende wie zum Anfang (z.B.: ALLAH) auszusprechen. Den Buchstabe “ı” gibt es nicht im deutschen Alphabet. Er sollte wie der zweite Vokal im englischen Wort “mirror” ausgesprochen werden; z.B. İmam-ı Asam Ebu Hanife.

Neben dem Glossar wird auf die islamischen Wissenschaften, die Gelehrtheitsstufen, Gattungen der islamischen Gelehrten und die Grußgebete bzw. die rituellen Wünsche und Verehrungsäußerungen hingewiesen.

Alle Muslime verrichten ihre Gebete nur in der koranischen Sprache, dürfen aber gleich nach dem Gebetsverrichten ihre Bittgebete in ihren Muttersprachen ausdrücken.

Es würde geschätzt, dieses Buch in Original, oder in irgendeiner Fremdsprache übersetzt, zu reproduzieren. Wir wären immer dankbar, wenn man solch eine gute Tat vollbringen würde. Mögen diese Wohltäter im Dies- und Jenseits glücklich werden! Es wird gebeten, beim Druck möglichst auf beste Papierqualität zu achten und eventuelle Druckfehler besonders bei islamischen Ausdrücken zu vermeiden.

Satz und Druck:

İhlâs Matbaacılık Gazetecilik Yayıncılık
Sanayi ve Ticâret A.Ş. İSTANBUL Tel: 0.212.454 34 80

 

 

VORWORT

Im Namen ALLAHs, des Erhabenen, beginnen wir das Buch Islam, der Weg der Sunniten zu schreiben. ALLAH, der Allmächtige hat Mitleid mit allen Menschen in der Welt. Er schafft nützliche Dinge und gewährt sie allen. Im Jenseits wird Er den Gläubigen, die in die Hölle kommen müssen, vergeben und sie ins Paradies führen. ER ist der einzige Schöpfer, der alle Wesen erschuf und erschafft, im Dasein erhält und vor Ängsten und Entsetzen schützt. Indem wir Zuflucht zum Namen ALLAHs, des Allmächtigen, nehmen fangen wir an, dieses Buch zu schreiben.

ALLAH, dem Allmächtigen sei Dank! Friede sei mit SEINEM geliebten Propheten Muhammed. Friede sei auch mit Seinen reinen Familienangehörigen und Seinen überaus gerechten Gefährten.

Tausende von wertvollen Büchern, die den Glauben, die Gebote und Verbote des Islam verkünden, sind geschrieben, und die meisten davon in Fremdsprachen übersetzt und überall verbreitet worden. Die islamischen Gelehrten, die Verfasser dieser gültigen Bücher sind, werden Anhänger der Sunna genannt. Doch versuchten manche Leute mit falschen Gedanken und Kurzsichtigkeit die nützlichen, weisen und einleuchtenden Prinzipien des Islams anzugreifen, sie zu verfälschen, zu beflecken und die Muslime zu täuschen. Dieser Kampf zwischen den Gläubigen und Ungläubigen hat in jedem Jahrhundert stattgefunden, und er wird weiterhin bis zum Weltuntergang stattfinden. Dies hat ALLAH, der Erhabene, in Ewigkeit vorbestimmt.

Die Gelehrten der Anhänger der Sunna erhielten ihre gesamten Kenntnisse von den reinen Familienangehörigen, die ihre Kenntnisse direkt vom heiligen Propheten Muhammed, Friede sei mit Ihm, erhalten haben. Um den Islam zuverbreiten, zogen die Gefährten des heiligen Propheten in weite Länder, was sie davon abhielt Bücher niederzuschreiben. Zweihundert Jahre darauf mischten sich unter die Gelehrten solche ein, die ihre eigenen Auffassungen, die Auffassungen der zeitgenössischen Naturwissenschaftler und die Gedanken der alten Philosophen in die religiösen Kenntnisse mischten. Somit entstanden die 72 Irrlehren, zu deren Gründung die Juden und Briten sehr viel beigetragen haben.

Die Gläubigen bestehen aus zwei Gruppen:

1- Die Gebildeten,

2- Die Ungebildeten.

Im Türkischen Buch Durr ul Jekta (Einzige Perle) steht folgendes: “Die Ungebildeten, die von Regeln und Methoden der Wissenschaften, wie Morphologie, Syntax und Literatur nichts wissen, sind nicht fähig, die Bücher der Rechtswissenschaft zu verstehen. Es ist unentbehrlich für diese, nach den Kenntnissen der Glaubens-und Rechtswissenschaft zu fragen und sie zu lernen. Auch für die Religionsgelehrten ist es unentbehrlich, zuerst den islamischen Glauben, danach die fünf Grundsätze des Islams anderen durch ihre Worte, Predigten und Veröffentlichungen zu lehren. Es wird in den Büchern Sahîre (Die Nahrung) und Tatarchaniyye mitgeteilt, dass es vor allem notwendig ist, die Grundsätze des Glauben und die Glaubenslehre der Anhänger der Sunna zu lehren. Folglich äußerte Sejjid Abdulhakîm Effendi, Friede sei mit ihm, der große islamische Gelehrte der offenbarten und verborgenen Wissenschaften, kurz vor seinem Tod: “Ich strebte in den Moscheen in Istanbul dreißig Jahre lang nur danach, den Glauben und die Glaubenslehre der Anhänger der Sunna und die vorbildliche Ethik des Islams zu lehren.” Darum teilen wir in unseren Büchern die Glaubenslehre der Sunna und die vollkommene Ethik des Islams mit. Ferner schreiben wir, dass man jede Wohltat erweisen und dem Staat gehorsam und behilflich sein sollte. Wir können die Schriften der Unwissenden und Verirrten, die keinem der vier Rechtsschulen folgen, das Volk gegen die Regierung aufhetzen und Zwietracht zwischen dem Volk säen, nicht billigen. Der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, sagte: “Die Religion exiztiert im Schutze der Schwerte”. Damit deutete Er darauf hin, dass die Muslime unter dem Schutz der Regierung und deren Gesetze in Ruhe leben können. Je stärker die Regierung ist, umso mehr nimmt die Ruhe in unserem Land zu.

Die Moslems, die unter der Verwaltung von Ungläubigen, wie in Europa und Amerika, in Bequemlichkeit leben und ihre Religionsvorschriften frei einhalten können, sollen sich der Gesetze der Regierung, die ihnen die Religionsfreiheit gibt, nicht widersetzen und keine Anarchie und Zwietracht verursachen. Die Gelehrten der Sunna verlangen von uns, auf solche Weise zu handeln.

Wir sehen mit Dankbarkeit, dass die Religionsgelehrten in unserem Land immer diesen richtigen Weg, den Weg der Anhänger der Sunna, verbreiten und verteidigen. Man sieht ebenfalls, dass einige verwirrte Unwissende falsch sprechen und schreiben. Denn diese Personen haben weder die Bücher der Gelehrten der Sunna richtig gelesen noch verstanden. Ihre Aussagen haben vor dem starken Glauben und der Brüderlichkeit aller Muslimen keine Wirkung. Diese Handlungen zeigen nur ihre Unwissenheit.

Die feindlich gesinnten Personen, die versuchen, die Muslime zu teilen, versuchen ferner die Gelehrten der Sunna und die Großen des Sufismus, Friede sei mit ihnen allen, anzuschwärzen. Die Glehrten der Sunna haben ihnen erforderliche Antworte gegeben und somit den richtigen Sinn, den der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, aus dem heiligen Koran verstanden hatte, vor jeder Veränderung bewahrt. Wir unterscheiden in diesem Buch den rechten Weg vom falschen. Wir beten zu ALLAH, dem Erhabenen, damit unsere geehrten Leser mit gesundem Menschenverstand und reinem Gewissen nach der Studie dieses Buches zum gerechten Urteil kommen, sich vereinigen, indem sie sich an den Büchern, die den rechten Weg der Sunna bekannt machen, fest halten und sich vor Lügnern, Verleumdern und Verirrten behüten, um nicht ins ewige Unglück zu geraten.

 

ANMERKUNG: Die Missionare bemühen sich um das Christentum zu verbreiten, die Juden verbreiten die falschen Worte der Rabbiner, der Hakikat Verlag, in Istanbul, bemüht sich um den Islam zu verbreiten und der Eifer der Freimauerer ist es, die Religionen zu vernichten. Diejenigen, die Verstand und Wissen besitzen und gerecht sind, werden erkennen welche von diesen der Wahrheit entspricht und sich für ihre Verbreitung einsetzen. Somit werden sie zum Anlass des Glückes aller Menschen. Dies ist der wertvollste und nützlichste Dienst für die Menschheit.

1998                                 1376                                    1419
     n. Chr.                               n. Hed.                 Mondjahr n. Hed.

 

 

NÜTZLICHE KENNTNISSE

Dieses Büchlein wurde von Ahmed Dschewded Pascha, Friede sei mit ihm, geschrieben. Er leistete für den Islam einen großen Dienst, indem er die Vorschriften des heiligen Korans als Gesetze in seinem sehr wertvollen Buch Medschel-le niederschrieb. Außerdem verfaßte er ein hervorragendes Buch namens Die Osmanische Geschichte in 12 Bänden. Auch das bekannte Buch Kıssas-ı Enbiyâ’ (Die Geschichte der Propheten) ist sein Werk. Er wurde im Jahre 1238 n.Hed. (1823) in Lofdscha geboren und starb im Jahre 1312 (1894). Sein Grab ist im Garten der Moschee Fâtih in Istanbul.

Das Weltall existierte nicht. ALLAH, der Erhabene erschuf es aus dem Nichts. ER wollte diese Welt bis zu ihrem Ende mit Menschen bereichern. ER erschuf Adam, Friede sei mit ihm, aus Ton und ER schmückte diese Welt mit seinen Kindern. Um den Menschen die Angelegenheiten mitzuteilen, was für sie im Dies- und Jenseits nötig sind, gewährte ER manchen von ihnen die Ehre der Prophetengabe. ER gab ihnen hohe Ränge, um sie von den anderen zu unterscheiden. ER offenbarte SEINE Gebote den Propheten, Friede sei mit ihnen allen, durch einen Engel namens Gabriel, Friede sei mit ihm. Die Propheten teilten diese Gebote ihren Religionsgemeinschaften mit. Der erste Prophet ist St. Adam und der letzte ist unser Führer, St. Muhammed Mustafa, Friede sei mit ihnen allen. Zwischen diesen beiden gab es viele Propheten. ALLAH, der Erhabene, weiß ihre Anzahl. Die Namen der 26 von ihnen sind bekannt:

Adam, Schist, Idris, Noah, Hud, Saleh, Abraham, Ismael, Isaak, Jakob, Joseph, Hiob, Lot, Schoaib, Moses, Aaron, David, Salomo, Jonas, Elisa, Zul-Kifl, Zacharias, Johannes, Jesus und Muhammed Mustafâ, Friede sei mit ihnen. 25 von ihnen, außer Schît sind im heiligen Koran verkündigt. Im heiligen Koran stehen noch die Namen von Esra, Lokmân und Zul-Karnein. Manche Gelehrten sind der Meinung, dass diese drei und auch Tubba und Hıdır Propheten sind, nach anderen dagegen sind sie Heilige.

St. Muhammed ist Habibullah (Geliebter ALLAHs, des Erhabenen), St. Abraham Halilullah (Freund ALLAHs, des Erhabenen), St. Moses Kelimullah (der mit ALLAHs, dem Erhabenen gesprochen hat), St. Jesus Ruhullah (der von ALLAH, dem Erhabenen ohne Vater erschaffen wurde), St. Adam Safiyullah (die Reinheit ALLAHs, des Erhabenen), St. Noah Nadschiyullah (der von ALLAH, dem Erhabenen gerettet wurde), Friede sei mit ihnen allen. Diese sechs Propheten sind den anderen übergeordnet. Sie werden als größte Propheten bezeichnet, sie sind Propheten von höchstem Rang. Der höchste von ihnen ist unser Führer, Muhammed Mustafâ, Friede sei mit Ihm.

ALLAH, der Erhabene sandte hundert Suhuf (Büchlein) und vier heilige Bücher, die von Gabriel, Friede sei mit ihm, gebracht wurden, auf die Erde. Zehn Suhuf wurden dem Propheten Adam, Friede sei mit ihm, eingegeben, fünfzig Suhuf dem Propheten Schît, Friede sei mit ihm, dreißig Suhuf Idrîs, Friede sei mit ihm, zehn Suhuf (Büchlein) Abraham, Friede sei mit ihm. Die heilige Thora wurde dem Propheten Moses, der heilige Psalter dem Propheten Dawid, das heilige Evangelium dem Propheten Jesus und der heilige Koran dem letzten Propheten Muhammed gesandt, Friede sei mit ihnen allen.

In der Zeit von Noah, Friede sei mit ihm, geschah eine große Sintflut und Wasser bedeckte die Erde. Alle Menschen und Tiere auf der Erde ertranken. Nur Noah, Friede sei mit ihm, und die Gläubigen, die mit ihm in der Arche waren, überlebten diese Sintflut. Die heutigen Menschen stammen von ihnen ab. Als Noah, Friede sei mit ihm, an Bord, seiner Arche ging, nahm er von jeder Tierart ein Paar mit. Von diesen Paaren pflanzten sich die Tiere fort.

Der Prophet Noah hatte drei Söhne an Bord, die Sâm, Yâfas und Hâm hießen. Die heutigen Menschen stammen von diesen drei und deswegen wird Noah, auch der zweite Vater genannt.

Der Prophet Abraham war der Vater von Ismael und Isaak. Der Sohn von Isaak, ist Jakob. Jakob ist der Vater von Joseph. Jakob, wurde auch “Israel” genannt, Friede sie mit ihnen allen. Seine Kinder und Enkel heißen Kinder Israel. Die Kinder Israel vermehrten sich und viele Propheten stammten von ihnen ab. Moses, Aaron, David, Salomo, Zacharias, Johannes und Jesus, Friede sei mit ihnen, sind Kinder Israel. Salomo, war der Sohn von Zachoraias, Friede sei mit ihm. St. Maria ist die Tochter, der Schwägerin von Aaron und Zachorias, Friede sei mit ihnen. Die Araber sind Abkömmlinge von Ismael, Friede sei mit ihm, und unser Führer Muhammed, Friede sei mit Ihm, war ein Araber.

Wie der heilige Prophet Hûd, dem Volksstamm ’Âd und St. Sâleh, dem Volksstamm Thamûd geschickt wurden, so war der heilige Prophet Moses, für das Volk Israel ausgewählt worden Friede sei mit ihnen. Auch Aaron, David, Salomo, Zachorias, Johannes, Friede sei mit ihnen, alle wurden dem Volk Israel geschickt. Aber sie brachten keine neue Religion, sondern sie forderten das Volk Israel auf, der Religion von Moses, Friede sei mit ihm, zu folgen. Obwohl der heilige Psalter dem Propheten Dawid, Friede sei mit ihm, gesandt wurden, machte dieses Buch die Thora nicht ungültig, sondern verstärkte sie, weil der Psalter keine Gesetze, Gebote und Gebete brachte. Sein Inhalt bestand aus Predigt und Rat. Darum dauerte die Religion von Moses, Friede sei mit ihm, bis zur Zeit von St. Jesus. Aber als Jesus, Friede sei mit ihm, kam, endete die Geltung der Religion von Moses, d.h. die Thora verlor ihre Geltung und es war nicht erlaubt, der Religion von Moses, Friede sei mit ihm, zu folgen. Im Gegenteil wurde es erforderlich, bis zur Zeit Muhammeds, Friede sei mit ihm, der Religion von Jesus, zu folgen. Aber der größte Teil des Volkes Israel glaubte nicht an Jesus, Friede sei mit ihm, und beharrte darauf, der Thora zu folgen. Auf diese Weise trennten sich Judentum und Christentum voneinander. Die, die an den Propheten Jesus, glaubten hießen Nazaraner, die heute Christen genannt werden. Diejenigen, die nicht daran glaubten, und damit ungläubig wurden, hießen Juden. Die Juden behaupten, dass sie der Religion von Moses, Friede sei mit ihm, folgen und die heiligen Bücher, die Thora und den Psalter lesen. Ebenso behaupten die Christen, dass sie der Religion von Jesus, Friede sei mit ihm, folgen und das heilige Buch Evangelium lesen. Jedoch wurde der Führer beider Welten, der Prophet aller Menschen und Geister, Muhammed, Friede sei mit ihm, als Prophet für alle Welten der Wesen gesandt. Seine Religion ist der Islam, der alle anderen Religionen ungültig machte. Weil Seine Religion ihre Geltung bis zum Weltuntergang haben wird, ist es nicht erlaubt, an keinem Ort der Welt, einer anderen Religion anzugehören. Kein Prophet wird ihm nachfolgen. ALLAH, dem Erhabenen, sei Dank, dass wir zu Seiner Religionsgemeinschaft gehören und dass unsere Religion der Islam ist.

Der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit ihm, ist in Mekka am 12. Rebi’ul-ewwel gegen Morgendämmerung nähmlich am Montag, 20. April 571 n. Chr. geboren. Er starb 11 n.Hed. 632 n.Chr. in Medina. In seinem 40. Lebensalter wurde Ihm durch den Engel Gabriel sein Prophetentum verkündet. 622 n.Chr. 209 wanderte Er von Mekka nach Medina aus. Am 20 Juni, Montags zog Er in Kuba, einem Vorort von Medina, ein. Dieser Tag ist für die Moslems der Anfang ihres Sonnenkalenders. Der Sonnenkalender der Perser beginnt 6 Monate früher. Der 20. März ist das Neujahrfest [Nevruz] der Feueranbeter. Im Monat Muharrem des selben Jahres beginnt das Mondjahrkalender nach Hedschra.

Wir glauben an alle Propheten. Alle sind Propheten ALLAHs, des Erhabenen. Nachdem aber der heilige Koran herabgesandt wurde, verloren die anderen Religionen ihre Geltung. Deswegen ist es nicht erlaubt, einer von diesen zu folgen. Die Christen glauben auch an alle vorhergekommenden Propheten. Aber, weil sie nicht daran glauben, dass Muhammed, Friede sei mit ihm, der Prophet aller Menschen ist, sind sie Ungläubig und weichen vom rechten Weg ab. Da die Juden nicht einmal an Jesus, Friede sei mit ihm, glauben, sind sie vom Islam noch weiter entfernt.

Juden und Christen glauben, dass die verdorbenen Bücher in ihren Händen, so wie sie heute sind, vom Himmel herabgesandt wurden, deshalb werden sie Schriftbesitzer genannt. Es ist erlaubt, ihre Töchter durch islamische Trauung zu heiraten und zu essen, was sie geschlachtet haben, unter der Vorraussetzung, dass sie den Namen von ALLAH, dem Erhabenen, dabei erwähnt haben. Es ist aber den Muslimmädchen nicht erlaubt, sie zu heiraten.

Götzendiener, Abtrünnige, Kommunisten und Freimaurer, die an keine Propheten glauben und keine heiligen Bücher haben, sind “Ungläubige ohne heilige Bücher.” Es wurde überliefert, dass die Ungläubigen, die Häretiker genannt werden, kein heiliges Buch haben. Da sie vom Islam weit entfernt sind, ist es nicht gestattet, ihre Töchter zu heiraten und von ihnen Geschlachtetes zu essen.

Jesus, Friede sei mit ihm, hatte zwölf Gefährten, die Apostel genannt werden, gewählt, damit sie nach ihm seine Religion bekannt machen: Petrus, Johannes, der alte Jakobus, Andreas (Bruder von Petrus), Philippus, Thomas, Bartholomäus, Matthäus, der junge Jakobus, Barnabas, Judas und Taddäus (Jakobi). In manchen Büchern wird für den Namen Barnabas der Name Simon benutzt. Nachdem Judas vom rechten Wege abirrte, wurde Matthäus an seine Stelle gewählt. Petrus war Führer der Apostel. Diese zwölf Gläubigen verbreiteten die christliche Religion, nachdem Jesus, Friede sei mit ihm, in seinem 33. Lebensjahr in den Himmel aufgestiegen war. Aber die Verbreitung der richtigen Religion, die von ALLAH, dem Erhabenen, gesandt wurde, dauerte nur 80 Jahre. Nachher stellte sich ein Jude namens Paulus, der sich als Christ ausgab, als Geistlicher der Religion vor und sagte, dass Jesus, Friede sei mit ihm, der Sohn ALLAHs, des Erhabenen sei. Er dachte sich weitere Lügen über ihn aus und erzählte sie ihnen. Er teilte mit, dass Wein und Schweinefleisch getrunken und gegessen werden dürfen. Er drehte die Gebetsrichtung von der Kaaba nach Osten, wo die Sonne aufgeht. Er sagte auch, dass das Wesen von ALLAH dem Erhabenen eins sei und SEINE Eigenschaften drei seien, die Dreieinigkeit genannt werden. Die Worte dieses abtrünnigen Juden mischten sich in die ersten vier Evangelien, besonders in das Evangelium nach Lukas. So teilten sich die Christen in verschiedene Gruppen. Die 72 nicht übereinstimmende Sekten und Bücher kamen zustande. Im Laufe der Zeit wurden viele dieser Sekten vergessen und nur drei Sekten von diesen blieben übrig.

Abdullah ibn ’Abdullâh ı-Terdschuman, der Priester auf der Insel Mallorca war, einer der spanischen Baleareninseln und der diesen Namen nach seinem Eintritt in den Islam in Tunus annahm, schreibt im Buch Tuhfet ul-erîb fi’r-reddi ’alâ ehli’s-salîb (Ablehnung der Kreuzfahrer) folgendes:

“Heute gibt es kein Evangelium, welches dem Propheten Jesus, Friede sei mit ihm, vom Himmel herabgesandt wurde. Die Christen haben vier voneinander verschiedene Evangelien, die von Matthäus, Lukas, Johannes und Markus geschrieben wurden. Sie selbst veränderten das heilige Evangelium. Matthäus, der aus Palästina stammte, sah Jesus, Friede sei mit ihm, nur in dem Jahr, in dem er in den Himmel aufstieg. Acht Jahre später schrieb er das erste Evangelium. In diesem Evangelium schrieb er über erstaunliche Dinge, die bei der Geburt von Jesus, Friede sei mit ihm, in Palästina beobachtet wurden und wie seine Mutter St. Maria mit ihm nach Ägypten floh, als der jüdische König Herodes ihr Kind töten wollte. St. Maria starb sechs Jahre nach der Himmelfahrt ihres Sohnes und sie wurde in Jerusalem beerdigt. Lukas, der aus Antiochien stammte, sah Jesus, Friede sei mit ihm, niemals. Nach der Himmelfahrt des Propheten Jesus, wurde er in die christliche Religion von einem Juden namens Paulus aufgenommen. Nachdem er von Paulus mit falschen Gedanken vergiftet wurde, schrieb er ein neues Evangelium, in dem er das heilige Buch vollständig veränderte. Markus, der auch nach der Himmelfahrt von Jesus, Friede sei mit ihm, Christ geworden war, schrieb in Rom ein anderes Evangelium. Es beinhaltet das, was er von Petrus hörte. Johannes war der Sohn der Tante von ihm und sah Jesus, Friede sei mit ihm, mehrere Male. In diesen vier Evangelien gibt es viele nicht übereinstimmende Texte.

In den zwei Büchern Diyâ’ ul-Kulûb (Licht der Herzen) und Schems ül-hakîka (Sonne der Wahrheit) von Is’hâk Effendi aus Harput, gestorben im Jahre 1309 n.Hed. (1892 n.Chr.), im arabischen Buch es-Sırât ul-Mustekîm (Der richtige Weg) von Khayderî-zâde Ibrâhîm Fasich Effendi (gest. 1299), im persischen Buch Mîzân ul-Mewâzîn (Maß der Maße) von Nedschef ’Alî Tebrîzî und Redd ul-Dschemil (Vernünftige Erwiderung) von Imâm-ı Gasali wurden bewiesen, dass die heutige Tora und das heutige Evangelium nicht die richtigen sind.

Das Evangelium, das Barnabas geschrieben hatte, wurde gefunden. Es beinhaltet das, was Barnabas vom Jesus, Friede sei mit ihm, gesehen und gehört hatte. Es wurde im Jahre 1393 n.Hed. (1973) in Pakistan in englischer Sprache gedruckt. Das Buch Kâmûs ul-a’lâm (Die Urkundensammlungen) teilt mit: “Barnabas ist einer der ersten Apostel und der Sohn des Onkels von Markus. Er stammte aus Zypern und glaubte an Jesus, Friede sei mit ihm. Nach seiner Begegnung mit Paulus wanderten sie zusammen durch Anatolien und Griechenland. Er starb als Märtyrer im Jahre 63 in Zypern. Er schrieb ein Evangelium und verfasste einige Schriften. Sein Fest wird von den Christen am 11. Juni gefeiert.”

Die christlichen Geistlichen heißen Priester. Der größte griechisch-orthodoxe Priester heißt Patriarch oder Metropolit. Priester mit mittlerem Grad heißen Pastor. Die Leser des Evangeliums heißen Qissîs und über Qissîs stehen Üskufs. Üskufs mit hohem Grad heißen Bischöfe, über ihnen steht der Erzbischof. Sie sind ihre Richter. Die, die in der Kirche das Gebet leiten, heißen Dschaselick und unter ihnen stehen die Cures oder Schammâs (Diakone). Diejenigen, die in der Kirche dienen, heißen Eremiten oder Schamâmisa. Diese leisten die Aufgabe des Muezzin. Die, die sich nur mit dem Gebet beschäftigen, heißen Mönch. Der Hauptpriester heißt Papst, er ist in Rom. Seine Berater werden Kardinale genannt.

All diese Geistlichen vergaßen, dass ALLAH, der Erhabene der einzige Gott ist und begannen an die Dreieinigkeit zu glauben. Nach einer Weile erklärte Jonas Schammas, der in der Zeit von Claudius II (215-271) Patriarch von Antiochien war, dass ALLAH, der Erhabene, der einzige Gott ist. Er brachte viele Menschen auf den richtigen Weg zurück. Aber die Priester, die nach ihm kamen, beteten wieder drei Personen in Gott an. Konstantin der Große (274-337) mischte den Götzendienst in das Christentum. Im Jahre 325 sammelte er 318 Priester in Nicea zu einem geistlichen Konzil. Er machte eine neue christliche Religion. Ein Priester namens Arius sagte in dieser Versammlung, dass ALLAH, der Erhabene, der einzige Gott und Jesus, Friede sei mit ihm, SEIN Menschengeschöpf ist. Aber Alexandrius, der Ratvorsitzende und Patriarch von Alexandrien, verjagte ihn aus der Kirche. Konstantin der Große erklärte Arius für ungläubig. Er ließ die Prinzipien einer neuen Sekte festsetzen. Die Prinzipien dieser neuen Sekte namens Melakâiyye stehen im Buch Milel (Die Nationen) und Nihal (Die Billigung) und im Buch von Dschirdschis Ibn ul-’Amîd, 601-671 n.Hed. (1205-1273) in Damaskus. Im Jahre 381 wurde eine zweite Versammlung in Istanbul abgehalten. Makedonius wurde verflucht, weil er erklärt hatte, dass Jesus, Friede sei mit ihm, der von ihnen als heiliger Geist, bezeichnet wurde, ein [normaler] Mensch ist. Im Jahre 395 wurde das römische Reich in zweigeteilt. Im Jahre 421 wurde die dritte Versammlung in Konstantinopel [Istanbul] abgehalten, um das Buch von Nestorius, dem Patriarchen von Konstantinopel, zu prüfen. Nestorius sagte, Jesus, Friede sei mit ihm, ist ein Mensch. Er darf nicht angebetet werden. ALLAH, der Erhabene ist der einzige Gott mit seinen Eigenschaften Existenz, Leben und Allwissenheit. Die Eigenschaft ’Leben’ sei Heiliger Geist, und die Allwissenheit dränge in Jesus, Friede sei mit ihm, ein und so sei er Gott gewesen. St. Maria war nicht die Mutter eines Gottes, sondern die Mutter eines Menschen. Jesus, Friede sei mit ihm, sei der Sohn Gottes.” Diese Ideen wurden angenommen und die Sekte von Nestorious fand in den orientalischen Ländern weite Verbreitung. Diejenigen, die dieser Sekte folgen, heißen Nestorianer. Im Jahre 431 wurde die 4. Versammlung in Ephesus einberufen, wo Nestorius verdammt und die Ansichten von Dioscorus angenommen wurden. Nestorius starb im Jahre 439 in Ägypten. 20 Jahre später, im Jahre 451 wurde die fünfte Versammlung in Istanbul mit 734 Priestern angehalten, in der die Schriften von Dioscorus, des Patriarchen von Alexandria abgelehnt wurden. Nach der Meinung von Dioscorus, dessen Anhänger als Monophysiten bezeichnet werden, sei Jesus, Friede sei mit ihm, der einzige Gott. Sie wurden auch die Sekte von Jakob (Ya’qûbiye) genannt, weil der wirkliche Name von Dioscorus Jakob war. Mercianus, der damalige byzantinische Kaiser, teilte diesen Ablehnungsbeschluss überall mit. Dioscorus floh und verbreitete seinen Glauben in Jerusalem und Ägypten. Die Surjânî und Maronî, die heute in Irak und Syrien und Lebanon leben, gehören der Sekte Ya’kûbijje, deren Anhänger Jesus, Friede sei mit ihm, anbeten, an.

Die Sekte, die in der Versammlung von Istanbul angenommen und vom Kaiser Mercianus bestätig wurde, heißt Melekejje. Die in der ersten Versammlung in Nicea angenommene Sekte ist änhlich wie die Melekeijje. Ihr Hauptpriester ist der Patriarch von Antiochien. “Die Eigenschaft wissen, nennen sie Wort und die Eigenschaft Leben, nennen sie heiliger Geist, wenn diese Eigenschaften sich mit einem Menschen vereinigen, heißen sie Hypostase. Sie sagen ferner, es gebe drei Götter, einer sei der Vater. St. Jesus sei sein Sohn und St. Maria sei eine Göttin. Sie nennen den Prophet, Friede sei mit ihm, ’Jesus Christus.’

Die 72 christlichen Sekten wurden in den Büchern Ishâr-ül Hak (Äußerung der Wahrheit) von Rahmetullah Effendi, Friede sei mit ihm, aus Indien (gest. 1306 n.Hed. in Mekka) und Diyâ’ül-Kulûb welches von Ishak Effendi aus Harput türkisch verfasst wurde, erklärt.

In dem Buch Izhar-ül-Hak wird ausführlich von den Widerlegungen des Rahmetullah Effendi berichtet, die er in Indien, sowie auch in Istanbul, den Päpsten, während einer Besprechung unwiderleglich darlegte. Auch im Buch Seyf-ül-ebrar wird Auskunft über diese Besprechung gegeben. Das Buch Izhar-ül-hak besteht aus zwei Teile. Nüzhet Effendi übersetzte den ersten Teil in die türkische Sprache und veröffentlichte es unter dem gleichen Namen. Der zweite Teil wurde von Sejjid Ömer Fehmi bin Hassen in die türkische Sprache übersetzt und im Jahre 1293 (1876 n.Chr.) in Bosna gedruckt.

All diese christlichen Sekten, die katholisch genannt wurden, waren bis 446 n.Hed. (1054) vom Papst in Rom abhängig. Im selben Jahr stimmte Michael Cirolarius, der Patriarch von Istanbul mit dem Papst nicht mehr überein und begann die orientalischen Kirchen selbst zu verwalten. Diese neue Richtung, wurde Orthodoxie genannt. Die, die als orthodox bezeichnet werden, gehören der Sekte Yâqûbijje an. Im Jahre 923 n.Hed. (1517) rebellierte Luther, ein deutscher Priester, gegen den römischen Papst. Ein Teil der Kirchen, die nachher Protestant genannt wurden, folgten ihm.

Es zeigt sich, dass die Mehrheit der Christen verwirrter als die Juden sind. Ihre Qualen in der nächsten Welt werden deshalb noch größer sein, denn sie glauben nicht an Muhammed, Friede sei mit Ihm, und treiben es zu weit mit ihrem Glauben an die Dreieinigkeit. Sie beten Jesus, Friede sei mit ihm, und seine Mutter St. Maria an, als ob sie Götter wären. Sie essen Aas. Die Juden leugnen zwei Propheten ab. Aber sie glauben an ALLAH, den Erhabenen, als einziger Gott und essen auch kein Aas. Trotzdem stehen sie dem Islam gegenüber feindseliger als die Christen. Einige werden Polytheisten in dem sie wie Christen sagen, dass Usejr der Sohn ALLAHs, des Erhabenen, sei. Trotzdem sind sie alle Besitzer der heiligen Offenbarungsschriften. Obwohl die Orthodoxen, Katholiken und Protestanten verschiedene Evangelien lesen und behaupten, dass sie Jesus, Friede sei mit ihm, folgen, haben sie keine miteinander übereinstimmende Prinzipien, weder im Glauben noch in ihren Handlungen. Obwohl sie Nazaraner, Christen und Besitzer heiliger Schriften genannt werden, sind doch viele von ihnen Götzendiener. Weil sie nicht an den heiligen Propheten Muhammed, Friede sei mit ihm glauben, werden sie Ungläubig. Sowie die Juden, die sich auch mosaisch nennen. Der französische Verlag Bayard veröffentlichte im Jahre 1997 eine 2 bändige Enzyklopädie für Religionen. In dieser Enzyklopädie wird die gesamte Erdbevölkerung des Jahres 1995 als 4.550.000.000 angegeben. Den Angaben nach beträgt die Anzahl der Muslime 1.060.000.000, die Anzahl der Christen 1.870.000.000 (die sich als 1.042.000.000 Katholiken, 505.000.000 Protestanten und 174.000.000 Orthodoxen zusammen stellen) und die Anzahl der Juden 14.000.000. 1.606.000.000 Menschen sind Götzendiener und Ungläubige, die weder an einen Propheten, noch an ein himmlisches Buch glauben.

Nach dem Tode unseres heiligen Propheten Muhammed, Friede sei mit Ihm, wurde Sein heiliger Gefährte Ebu Bekr Siddîq Kalif. Im Jahr 13 n.Hed. starb er im Alter von 63 Jahren. Nach ihm wurde ’Omar ul-Fârûq, Kalif, der im 23. Jahr n.Hed. im Alter von 63 Jahren als Märtyrer starb. Der nächste Kalif war Osman Si’n-Nûrejn, der im 35. Jahr im Alten von 82 Jahren ebenfalls als Märtyrer den Tod fand. Der nächste Kalıf ’Alî, fand als Märtyrer den Tod im 40. Jahr n.Hed. im Alter von 63 Jahren. Diese vier Kalifen hießen Hulefâ-i Raschidîn (die vorzüglichsten Kalifen) Friede sei mit ihnen. Wie in den Zeiten von Muhammed, Friede sei mit ihm, die Gesetze des Islams vollständig ausgeführt und Recht, Gerechtigkeit und Freiheit überall verbreitet wurden, so war es auch während der Kalifate der vier Nachfolger des Propheten. Die Gesetze des Islams wurden ohne irgendeinen Mangel durchgeführt. Diese vier Kalifen sind vorzüglicher als die anderen Gefährten des heiligen Propheten, Friede sei mit ihnen, und ihre Überlegenheit untereinander ist in Übereinstimmung mit der Reihenfolge ihrer Kalifate.

Während des Kalifats von St. Ebu Bekr begannen die Muslime sich außerhalb der arabischen Halbinsel zu verbreiten. Ebu Bekr, Friede sei mit ihm, beruhigte den Aufruhr. der nach dem Tode unseres heiligen Propheten entstand und brachte die Ordnung und Einheit unter die Muslime, wie man sie zur Zeit des Propheten gewohnt war.

St. Omar, Friede sei mit ihm, hielt eine Rede, nachdem er Kalif geworden war; in der er sagte: “O Gefährten des heiligen Propheten! Arabien kann nur für eure Pferde Gerste liefern. ALLAH, der Erhabene, versprach jedoch SEINEM geliebten Propheten, dass Er seiner, Glaubensgemeinschaft überall auf der Welt eine Heimat bescheren werde. Wo sind die Soldaten, die durch die Eroberung versprochener Länder, auf dieser Welt Beute und im Jenseits die Würde des Glaubensheldens und Martyrertodes finden werden? Wo sind die Kämpfer, die für den Islam ihr Leben opfern, ihre Heime verlassen und bereit sind, die Menschen von den Tyrannen zuretten?” Mit dieser Rede regte er seine Gefährten zum heiligen Krieg an. Es war St. Omars Rede, Friede sei mit ihm, die eine schnelle Verbreitung des Islams auf drei Kontinenten herbeiführte. Nach dieser Rede haben seine Gefährten, den Eid abgelegt bis zum Tode den Glaubenskrieg zu führen. Auf Anordnung des Kalifen wurden Streitkräfte organisiert und viele Muslime verliessen ihr Vaterland und verbreiteten sich in alle Länder. Viele von ihnen kamen nicht zurück und kämpften dort bis zu ihrem Tod. Auf diese Weise wurden viele Länder in kurzer Zeit erobert. In dieser Zeit gab es zwei große Reiche, und zwar Byzanz und das persische Reich. Die Muslime besiegten beide und das persische Reich löste sich auf. Die Länder wurden von den Muslimen in Besitz genommen. Alle erreichten die Würde in den Islam einzutreten.

Doch während dem Kalifat des St. Osman, Friede sei mit ihm, gab es einige Leute, die sich dem Kalif entgegenstellten und ihn schließlich ermordeten. In der Zeit des St. ’Alî, Friede sei mit ihm, kam es zum Aufruhr der Haridschiten, die eine der verirrten 72 Gruppen ist. Eine Trennung unter den Muslimen kam zustande. Da die Quelle der Eroberungen und Siege von der Übereinstimmung und Einheit zwischen den Muslimen abhängig ist, wurden während ihrer Kalifate nicht so viele Länder erobert, wie in der Zeit des St. Omar.

Die Zeit der vier Kalifen, dauerte dreißig Jahre. Diese dreißig Jahre vergingen angenehm, so wie die Zeit des Propheten, Friede sei mit ihm. Nach der Zeit der vier Kalifen kamen viele Irrlehren zwischen den Muslimen auf und viele Menschen irrten vom rechten Weg ab. Nur die, die den Gefährten des heiligen Propheten, folgten, wurden gerettet. Sie wurden Anhänger der Sunna genannt. Dieser ist der einzig richtige Weg. Der Weg, dem der heilige Prophet, und Seine Gefährten folgten, Friede sei mit ihnen allen, ist der Weg, der von den Gelehrten der Anhänger der Sunna, Friede sei mit ihnen, gezeigt wurde. Im Laufe der Zeit wurden die falschen Wege vergessen. Jetzt folgt die Mehrheit in den islamischen Ländern diesen richtigen Weg.

Bis in unserer Zeit hinein verblieb als falsche, verdorbene Sekte, nur die Schî’i -Sekte, die nicht mit dem richtigen Weg der Anhänger der Sunna übereinstimmt. Die Schiiiten, die im im häretischen Glauben stehen, behaupten, dass das Kalifat ’Alî’s, Recht wäre und Ebu Bekr und Omar, Friede sei mit ihnen, dieses Recht von ihm gewaltsam genommen hätten. Außerdem verleumden sie viele Gefährten des heiligen Propheten.

Die heute als Muslime oder als Muhammedanisch genannte Gemeinschaft besteht entweder aus Anhängern der Sunna (Sunniten) oder Schî’iten und Wahhabiten. Obwohl es in einigen Ländern auch andere kleinen Gruppen gibt, sind nur diese zwei Sekten bekannt geworden, weil die anderen Sekten keine Regierung haben, und weil sie nicht weit verbreitet sind.

Die Glaubenslehre der Sunna teilt sich nach den Handlungen bzw. Anbetungen in vier Rechtsschulen. Die erste von ihnen ist die Rechtsschule Hanefi, deren Gründer ist Imâm-ı a’sâm, Ebu Hanife Nu’mân ibn Sâbit, Friede sei mit ihm. ‘Hanîf nennt man den, der richtig glaubt und der sich am Islam festhält. Die Bedeutung von ‘Ebu Hanîfe’ ist, der Vater der treuen Muslime. Imâm-ı a’sam hatte keine Tochter namens ‘Hanîfe’. Die zweite Rechtsschule von vier Rechtsschulen der Sunna ist die Rechtsschule Mâlikî, deren Gründer ist Imâm-ı Mâlik, Friede sei mit ihm. Die dritte ist die Rechtsschule Schâfi’î, deren Gründer ist Imâm-ı Muhammed ibn Idrîs Schâfi’î, Friede sei mit ihm. Er und seine Rechtsschule werden Schâfi’î genannt, weil der Großvater seines Großvaters, einer der Gefährten des Propheten war, Schâfi’ hieß. Die vierte Rechtsschule ist die Rechtsschule Hanbelî, deren Gründer ist Ahmed ibn Hanbel, Friede sei mit ihm. Imâm-ı a’sam, lebte von 80 bis 150 n.Hed. (699-767) und Imâm-ı Schâfi’î von 150 bis 204 n.Hed. (767-819), Imâm-ı Mâlik von 95 bis 179 n.Hed. (713-795) und St. Imâm-ı Hanbel von 164 bis 241 n.Hed. (780-855), Friede sei mit ihnen allen.

Die Glaubenslehren dieser vier Rechtsschulen sind alle gleich. Alle von ihnen gehören der Glaubenslehre der Sunna an und haben denselben Glauben. Die Gründer dieser vier Rechtsschulen sind die von allen Muslimen anerkannten und vertrauenswürdigen Religionsgelehrten. Sie unterscheiden sich nur in wenigen Kleinigkeiten: Es wurde weder im heiligen Koran noch mit den Hadithen klar mitgeteilt, wie einige religiöse Angelegenheiten durchzuführen sind, denn ALLAH, der Allmächtige, und SEIN geliebter Prophet sind mit allen Muslimen barmherzig.

So ist es notwendig, dass die nicht offenbar mitgeteilten Angelegenheiten mit den mitgeteilten verglichen werden müssen, bevor sie durchgeführt werden. Unter den Gelehrten heißen die Religionsgelehrte, die imstande sind zu verstehen, wie solche Urteile geachtet werden müssen. Es ist für die Religionsgelehrten notwendig, sich große Mühe zu geben, um verstehen zu können, wie eine Tätigkeit zu verrichten ist. Dabei muss er seinem Glauben und seinen Urteilen folgen. Es ist ebenfalls nötig für die, die einem Religionsgelehrten folgen, die Tätigkeiten so auszuführen, wie sie ihr Religionsgelehrter ausführt. Nötig heißt hier, dass die heiligen Versen des heiligen Koran und die Hadithen gebieten, sie in dieser Weise auszuführen. Falls ein Religionsgelehrter einen Fehler macht, begeht er keine Sünde, sondern wird in der nächsten Welt für seine Mühe belohnt, weil er sich so gut wie möglich bemüht hatte. Denn es wurde dem Menschen geboten, zu arbeiten, soweit es ihm möglich ist. Wenn ein Religionsgelehrter ein unrichtiges Urteil fällt, wird er trotzdem für seine Mühe belohnt. Aber wenn er das Richtige findet, wird er zehnfach belohnt, d.h. er erhält zehn Verdienste. Die Gefährten des heiligen Propheten Friede sei mit ihnen, waren alle große Religionsgelehrte und jedem von ihnen folgten viele Muslime. Im Laufe der Zeit wurden viele von ihren Rechtsschulen der Sunna vergessen. Später beschränkten sie sich auf die vier Rechtsschulen der Sunna, um sich von den zu schützen, die sich als Rechtsschulen ausgaben und falsche Rechtsschulen aufstellten. Die Anhänger der Sunna folgen keiner anderen, außer diesen vier Rechtsschulen. Millionen von Muslimen, die Anhänger der Sunna sind, folgen einer dieser vier Rechtsschulen. Die Glaubenslehre der vier Rechtsschulen ist gleich. Daher haben sie gegeneinander keine Behauptung, dass ihre Rechtsschulen falsch und wahrheitswidrig seien. Jeder Muslim nimmt an, dass sich der richtige Weg unter den vier Rechtsschulen befindet und ist der Überzeugung, dass seine eigene Rechtsschulen der Wirklichkeit näher liegt. Da der Islam bezüglich dem Urteil fällen kein klares Gebot aufweist, ist es möglich, dass der eigene Weg (Rechtsschule) falsch ist und die drei übrigen richtig sind. Deshalb ist es besser zu sagen: “Der Weg, dem ich folge, ist der Richtige, aber er kann auch falsch sein; die drei anderen Wege können falsch sein, aber sie können auch die richtigen sein.” Außerdem ist es nicht erlaubt, die vier Rechtsschulen miteinander zu vermischen, indem man Tätigkeiten gemäß den verschiedenen Wegen durchführt. Eine Person hat den Weg, den er folgt, anzunehmen und seine Lehren zu lernen, wobei Sonderfälle eine Ausnahme sind. Wenn es eine große Schwierigkeit bereitet oder gar einem nicht möglich ist, eine Tat seiner Rechtsschule gemäß zu vollbringen, so ist es möglich bei solchen Angelegenheiten einer anderen Rechtschule zufolgen. Dabei sollten jedoch die Gebote dieser Rechtschule gelernt und eingehalten werden. Die Gelehrten der Rechtsschule Hanefi sagten, dass man in diesem Fall der Rechtsschule Maliki gemäß handeln sollte. [Dies steht im Buch Nikah-i ridschi (Die rückgängige Scheidung) von ibni Abidin.]

Die meisten Gelehrten sagten, dass die Hanefî vorzüglicher als die anderen ist. Darum wird der Rechtsschule Hanefî in vielen islamischen Ländern gefolgt. In Türkestan, in Indien und Anatolien sind fast alle Muslime in der Hanefî Rechtsschule, ganz Westafrika gehört zur Rechtsschule Mâlikî. Die Nachfolger dieser Rechtsschule findet man auch an einigen Meeresküsten Indiens. Viele Schafi’iten sind in Ägypten, in Arabien, in Daghestan und unter den Kurden zu finden. Hanbeliten gibt es wenige, einst gab es viele von ihnen in Damaskus und in Bagdad.

Die vier islamischen Quellen sind: der heilige Koran, die heiligen Hadithe, die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten bzw. der vier Rechtsschulen und die Urteile der Religionsgelehrten.

Wenn die Religionsgelehrten im heiligen Koran nicht klar finden können, wie eine Tätigkeit zu tun ist, untersuchen sie zuerst die Hadîthen. Wenn sie es auch dort nicht klar finden können, klären sie diese Angelegenheit nach der entsprechenden Übereinstimmung der Gemeinschaft d.h. der Gefährten des heiligen Propheten bzw. der vier Rechtsschulen, wenn sie vorhanden ist.

Wenn die Durchführung einer Tätigkeit nicht durch die Übereinstimmung der Gemeinschaft d.h. der Gefährten des heiligen Propheten bzw. der vier Rechtsschulen erklärt werden kann, dann ist es notwendig, sie nach den Urteilen der Religionsgelehrten zu tun. St. Imâm-ı Mâlik nahm außer diesen vier Quellen die Übereinstimmung der derzeitigen Bewohner aus Medina als Dokument. Er sagte, dass sie ihre Gewohnheiten von ihren Vätern, von ihren Großvätern und schließlich vom heiligen Propheten überliefert bekamen. Ferner sagte er, dass dieses Dokument zuverlässiger als der Vergleich sei. Dagegen nahmen die Gelehrten der anderen drei Rechtsschulen die Gewohnheiten der Bewohner von Medina nicht als Dokument.

Es gibt zwei Wege des Urteilfällen. Einer von ihnen ist der Weg der Gelehrten aus Irak, nähmlich die Vergleichung. Wenn die Durchführung einer Tätigkeit im heiligen Koran und in den Hadîthen nicht deutlich mitgeteilt werden, wird versucht eine ähnliche Tätigkeit, die im heiligen Koran oder in den Hadîthen erklärt ist, zu finden. Nachdem sie gefunden wurde, wird diese Tätigkeit so, wie die andere Übertragung durchgeführt. St. Imâm-ı asâm Ebu Hanîfe ist der Führer der Religionsgelehrten dieses Weges, Friede sei mit ihm.

Der zweite Weg ist der Weg der Religionsgelehrten aus Hidschâz, er wird der Weg der Überlieferung genannt. Sie hielten die Gewohnheiten der Bewohner aus Medina als Vergleichung für überlegen. Der größte Religionsgelehrte dieses Weges ist Imâm-ı Mâlik, Friede sei mit ihm, der in Medina lebte. Auch Imâm-ı Schâfi’î, und Imâm-ı Ahmed ibni Hanbel, Friede sei mit ihm, hatten sich mit ihnen unterhalten. Nachdem Imâm-ı Schâfi’î, den Weg von Imâm-ı Mâlik, gelernt hatte, ging er in die Umgebung von Bagdâd, lernte dort den Weg zum Urteilfällen von Imâm-ı a’sâm Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihnen, von dessen Studenten und vereinigte diese beiden Wege. Dadurch gründete er einen neuen Weg zum Urteilfällen. Er gab nur durch Betrachtung der Ausdrucksweise der heiligen Versen und Hadithen mit höchster Wahrscheinlichkeit seine Urteile ab, da er beredsam und sehr belesen war. Wenn er sich für keinen der beiden Wege entscheiden konnte, entschied er sich durch Vergleichung. Nachdem Imâm-ı Ahmed ibn Hanbel den Weg des St. Imâm-ı Mâlik gelernt hatte, ging er ebenfalls in die Gegend von Bagdad. Dort erwarb er den Weg zum Vergleich von den Studenten von Imam-ı asam Ebu Hanîfe. Er fällte Urteile zuerst durch Untersuchung der Hinweise der Hadîthen, weil er viele Hadîthen auswendig wusste. Wegen dieser Gründe stimmte er mit den drei anderen Rechtsschulen in vieler Hinsicht nicht überein.

Der Fall dieser vier Rechtsschulen ist ähnlich wie das Verhalten der Bewohner in einer Stadt. Wenn diese eine Angelegenheit zu bewältigen haben, die sie nicht im Gesetz finden können, dann kommen die angesehenen Personen dieser Stadt zusammen und lösen die Frage durch Vergleich mit einem entsprechenden Gesetzesparagraphen. Manchmal einigen sie sich nicht untereinander. Einige von ihnen sagen, dass der Zweck der Regierung die Erhaltung der Städte und Versorgung der Menschen sei. Sie versuchen die Angelegenheiten nach den Artikeln der Gesetze zu erledigen. Sie handeln ebenso wie die Rechtsschule Hanefî. Andere beobachten das Verhalten der Regierungsbeamten, die aus der Hauptstadt kommen und versuchen so wie diese zu handeln, sie sagen, dass dieser der Zweck der Regierung sei. Diese sind wie die Rechtsschule Mâlikî. Andere fassen ihren Beschluss, indem sie auf Form und Zusammenhang des Gesetzes achten. Sie sind wie die Rechtsschule Schafi’î. Ein Teil von ihnen sucht den richtigen Weg durch Sammeln anderer Artikel des Gesetzes und Vergleich. Es ist die Rechtsschule Hanbelî. Auf diese Weise findet jeder der angesehenen Personen einen Weg und sagt, dass sein Weg der richtige sei und dem Gesetz entspreche. Aber der dem Gesetz entsprechende Weg ist nur einer vor ihnen und die anderen drei sind nicht richtig. Ihre Nichtübereinstimmung mit dem Gesetz entsteht nicht aus der Absicht, sich dem Gesetz entgegenzustellen, sondern sie wollen die Anordnung der Regierung genau ausführen. Sie werden für ihre Bemühung belohnt. Aber der, der den richtigen Weg findet, wird noch mehr geschätzt und belohnt. Es ist dasselbe mit den vier Rechtsschulen. Der Weg, mit dem ALLAH, der Erhabene zufrieden ist, ist selbstverständlich nur einer. Deswegen kann bei einer Tätigkeit, in der sie keine Übereinstimmung erzielten, nur eine der vier Rechtsschulen recht haben. Weil jeder Religionsgelehrter sich um den richtigen Weg bemüht, wird dem, der einen Fehler begeht, vergeben werden. Sie werden sogar belohnt, denn der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, sagte: “Meine Gemeinschaft wird nicht für Irrtümer und Vergessen bestraft.” Die Unterschiede der vier Rechtsschulen bestehen nur in einigen Kleinigkeiten. Da es eine völlige Übereinstimmung in der Grundlage der Religion und im Glauben gibt, beschuldigen sie sich einander nicht.

Frage: Die Wahhabiten und die, die ihre Bücher lesen, sagen, dass die Rechtsschule im zweiten Jahrhundert entstanden und fragen, ‘In welcher Rechtsschule waren die Gefährten des heiligen Propheten und ihre Nachfolger?’

Antwort: Jeder Gründer der Sunnitischen Rechtsschulen war ein absoluter Religionsgelehrter, der die islamischen Wissenschaften, die von dem heiligen Propheten aus dem heiligen Koran abgeleitet wurden, von den Gefährten des heiligen Propheten hörte, sammelte und niederschrieb. Er erklärt das nicht klar mitgeteilte Wissen, indem er es mit dem mitgeteilten Wissen vergleichte. Im Buch Hadîka (Der Garten) wird mitgeteilt: “In der Zeit der vier bekannten Rechtsschulen gab es auch andere Religionsgelehrte, sie hatten auch ihre eigenen Rechtsschulen. Aber im Laufe der Zeit wurde die Zahl ihrer Nachfolger kleiner. Diese Rechtsschulen existieren heute nicht mehr.” Jeder der Gefährten des heiligen Propheten war ein Religionsgelehrter. Alle waren absolute Religionsgelehrte und hatten ihre eigenen Rechtsschulen. Jeder von ihnen war gelehrter und vorzüglicher als die Gründer der vier Rechtsschulen und ihre Rechtsschulen waren richtiger und wertvoller. Weil sie keine eigene Bücher hatten, wurden ihre Rechtsschulen vergessen. Es blieb keine Möglichkeiten, anderen Rechtsschulen außer diesen vier zu folgen. Die Frage, welche Rechtsschule die Gefährten des heiligen Propheten angehörten, gleicht jener Frage: “Zu welcher Kompanie der Kommandant des Regimentes gehört?” oder die Frage, zu welcher Klasse der Physiklehrer gehört?”

Es steht in den Büchern geschrieben, dass es 400 Jahre nach der Hedschra keine Gelehrten mehr gab, die absolutes Urteil fällen konnten. Die Hadith, die im Buch Hadîka auf der 318. Seite steht, erklärt, dass die falschen und verirrten Geistlichen sich vermehren werden. Deswegen muss jeder Muslim, der die Glaubenslehre der Sunna hat, einer der vier anerkannten Rechtsschulen folgen. Das heißt, er hat die sogenannten elemantaren Religionsbücher seiner eigenen Rechtsschule zu lesen, und zu lernen, seinen Glauben und Tätigkeiten nach diesen Büchern zu richten. So wird er ein Angehöriger dieser Rechtsschule. Eine Person, die nicht einer dieser vier Rechtsschulen folgt, gehört nicht zu den Anhängern der Sunna. Dieser wird Verirrter genannt. Er ist entweder in einer der 72 verirrten Sekten oder ein Ungläubiger.

’Abd ul-Wehhâb Scha’rânî, Friede sei mit ihm, einer der größten islamischen Gelehrten schreibt im Vorwort seines Buches “Mîsân-ül kübrâ” (Das Jüngste Gericht): “Alle die Vergessenen und die heutigen vier Rechtsschulen sind richtig. All diese Rechtsschulen sind gleich wertvoll. Denn alle von ihnen haben das Religionsgesetz als Quelle. In allen Rechtsschulen gibt es Handlungen, die leicht durch zuführen sind. Diese Handlungen werden Ruchsat genannt. Es gibt Handlungen, die einem schwer fallen. Diese heißen Asîmet. Wenn eine Person, die eine schwierig durchzuführende Handlung zu leisten fähig ist, doch die Handlung, die leicht durchgeführt werden kann, vornimmt, wird er das Religionsgesetz nicht ernst genommen haben. Aber es ist einer Person erlaubt eine Handlung auf leichte Weise zu verrichten, wenn sie nicht imstande ist, diese Handlung in schwieriger Weise zu vollbringen. Diese Person ist ebenso zu belohnen, als ob sie das Schwierige getan hätte. Es ist für eine fähige Person nötig, das Schwierige in seiner Rechtsschule zu tun, anstatt das Leichte. Es ist sogar Erforderlich, das Schwierige einer anderen Rechtsschule zu tun, falls es in der eigenen Rechtsschule nur das Leichte dieser Handlung gibt. Jeder muss sich streng davor hüten, die Worte des Gründers der Rechtsschule nicht richtig zu finden oder zu glauben, dass seine eigenen Worte wertvoller seien. Denn das Wissen und das Verständnis der anderen bestehen aus Nichts, verglichen mit dem der Religionsgelehrten. Da es nicht erlaubt ist für eine fähige Person, die Leichtigkeit seiner Rechtsschule zu tun, wird man verstehen, dass es nicht zulässig ist, die Leichtigkeiten der anderen Rechtsschulen zu suchen.

Ibn ’Abidîn, Friede sei mit ihm, schreibt im Vorwort seines Buches Dürr-ül muchtar (Ausgewählte Perle) und in dessen Erläuterung Redd-ül muchtar (Verwunderliche Erwiderung) wie folgt: “Es ist falsch, das Leichte der Rechtsschulen zu suchen und zu tun. Zum Beispiel: Wenn die Haut einer Person in der Rechtsschule Schâfi’î blutet, bleibt die rituelle Waschung gültig. Dagegen wird diese rituelle Waschung nach der Rechtsschule Hanefî ungültig. Sie wird nicht gültig, wenn diese Person die Haut einer fremden Frau berührt, was jedoch nicht für die Rechtsschule Hanefî gilt. Aber es wird nicht gültig sein, wenn diese Person blutet und eine fremde Frau berührt und mit dieser Waschung ein Gebet verrichtet. Es wurde auch von den Gelehrten übereinstimmend für falsch erklärt, während der Durchführung einer Tätigkeit die Leichtigkeiten der Rechtsschulen zu suchen und demnach zu handeln. Wenn zum Beispiel eine Person folglich der Rechtsschule Schâfî’i ein kleines Teil seines Kopfes anfeuchtet, später ein Hund berührt, wird sein Gebet, das er durch Folgen der Rechtsschule Mâlikî verrichtete, ungültig werden. Denn ein Gebet, das von einer Person, die einen Hund berührte, verrichtet wurde, ist nach der Rechtsschule Schafi’î nicht gültig. Nach der Rechtsschule Maliki musste er den ganzen Teil seines Kopfes anfeuchten. Scheidung durch Drohung ist nach der Rechtsschule Hanefî erlaubt. Aber nach den anderen drei, ist sie ungültig. Deswegen ist es einem Mann nicht erlaubt, weiterhin mit einer Frau verheiratet zu sein, von der er sich gemäß der Rechtsschule Schâfi’î geschieden hat und deren Schwester zu heiraten mit der Absicht der Rechtsschule Hanefi gefolgt zu haben. Man soll die Genehmigung (Ruchsat) der Rechtsgelehrten suchen und demnach handeln. Es ist nicht erlaubt, eine Tat zu verrichten, indem man keine der vier Rechtsschulen folgt.

Im selben Buch steht noch folgendes: “Nach der Rechtsschule Schâfi’î dürfen das Nachmittagsgebet mit dem Mittagsgebet und das Nachtgebet mit dem Abendgebet zusammen verrichtet werden, falls es Entschuldigungen wie Reise oder heftiger Regen gibt. Dieses ist aber nach der Rechtsschule Hanefî unerlaubt. Es ist verboten, für den, der der Rechtsschule Hanefî folgt, auf einer Reise das Mittagsgebet in der Zeit des Nachmittagsgebets zu verrichten, wenn er keine Entschuldigung hat. Es ist niemals gültig für ihn, das Nachmittagsgebet in der Zeit des Mittagsgebets zu verrichten, beides ist jedoch in der Rechtsschule Schâfi’î erlaubt. Wenn man nach seiner eigenen Rechtsschule große Schwierigkeiten bei der Durchführung einer Tätigkeit hat, ist es zulässig, diese Tätigkeit in leichter Weise zu verrichten. Wenn es einem jedoch auch schwierig fällt, das Leichte zu tun, ist es erlaubt, einer anderen Rechtsschule zu folgen. Aber er muss die notwendigen Bedingungen, die unentbehrlich oder nötig sind, für die Durchführung dieser Tätigkeit nach dieser Rechtsschule erfüllen.

Eine Person wird seine eigene Rechtsschule nicht verlassen haben, wenn sie einer anderen Rechtsschule folgt. Dies führt nicht zu einem Rechtsschulenwechsel. Aber bei dieser Durchführung muss die Bedingungen der eigenen Rechtsschule einhalten werden.

Ibn ’Âbidin schreibt im Buch Redd-ül muchtar im folgenden: “Dass ein Hanefit Nachahmer beim Beginn der rituellen Waschung die rituell geforderte Absicht nicht ausspricht und mit dieser Waschung das Mittagsgebet verrichtet, ist erlaubt. Aber wenn er zur Zeit des Nachmittagsgebets ein Schâfi’î wird und danach mit dieser Waschung das Nachmittagsgebet verrichtet, gilt es nicht. Er muss die Waschung mit der rituell geforderten Absicht wiederholen.”

Zum Thema “Tadeln” schreibt er folgendermaßen:

“Wer ohne irgendeine religiöse oder wissenschaftliche Notwendigkeit auf Grund von irdischen Angelegenheiten seine Rechtsschule wechselt, spielt mit dem Islam. Er muss deswegen bestraft werden. Es wird befürchtet, dass er ohne islamischen Glauben stirbt. ALLAH, der Erhabene, gebietet: “Fragt den Kundigen!” Deshalb ist es nötig, einen Religionsgelehrten zu fragen, also einer Rechtsschule zu folgen. Einer Rechtsschule zu folgen ist damit möglich, dass man sagt, welche die eigene Rechtsschule ist, oder dass man in seinem Herzen die Absicht hat einem bestimmten Weg zu folgen. Einer bestimmten Rechtsschule folgen bedeutet, dass man die Worte des Gründers dieser Rechtsschule liest, dass man sie lernt und dass man seine Tätigkeiten nach diesen ausführt. Niemand kann einer Rechtsschule dadurch folgen, indem er nur sagt, er sei Hanefî oder Schâfi’î, ohne diese Rechtsschule zu kennen und ihre Worte zu lernen. Solche Menschen sollen ihre Gebete verrichten, nachdem sie sie von religiösen Personen erfragt und von elementaren Religionsbücher lesen.

“Die Zeugenschaft einer Person darf nicht angenommen werden, wenn sie ihre Rechtsschule ändert, weil sie entweder die Rechtsschule nicht ernst nimmt oder das Leichte sucht, d.h. diese Person vereinigt die Bedingungen der Rechtsschule und versucht alle Tätigkeiten in leichter Weise durchzuführen.”

Ibn ’Âbidîn schreibt im Vorwort seines Buches: “Kalif Hârûn ur-Reschîd sagte zu Imâm-ı Mâlik, ‘Ich will deine Bücher in den Moslemländern verbreiten und allen Menschen befehlen, nur diesen Büchern zu folgen.’ Darauf antwortete St. Imâm-ı Mâlik: ‘O Kalif! Tue das nicht! Dass die Gelehrten sich in verschiedene Rechtsschulen trennen, ist einer der vielen Gnaden ALLAHs, des Allmächtigen. Jeder kann einer der vier Rechtsschulen folgen, die ihm gefällt. Alle Rechtsschulen sind richtig.’ ”

‘Gläubiger’, ‘Moslem’ oder ‘Muslim’ ist der, der an die islamische Lehre so glaubt und sie so annimmt, wie sie von ALLAH, dem Erhabenen, durch St. Muhammed, Friede sei mit Ihm, allen Menschen mitgeteilt wurde und wie sie sich auch in den islamischen Ländern verbreitete. Diese Lehre wurde im heiligen Koran und in tausenden von Hadithen erklärt. Seine Gefährten hörten diese Lehre vom Propheten, Friede sei mit Ihm, und erzählten sie ihren Nachfolgen, Friede sei mit ihnen allen. Sie schrieben sie in ihren Büchern, so wie sie sie von ihnen oder ihren nächsten Nachfolgern hörten. Die nachkommende Gelehrten, erklärten diese Lehre auf verschiedener Weise und trennten sich voneinander. So entstanden 73 verschiedene Glaubenslehren. Nur eine von ihnen folgte nicht ihrer eigenen Meinung oder Ansicht und veränderte oder fügte nichts hinzu, während sie diese Lehre interpretierten. Diese richtige Glaubenslehre wird Anhänger der Sunna oder sunnitisch genannt. Die übrigen 72 Glaubensrichtungen, die die richtige Glaubenslehre nach ihrer eigenen Auffassung veränderten und die sie nicht von Hinzufügungen bewahrten, sind die Lehren der reiligiösen Abweichung oder die Irrlehren. Sie sind auch Muslime, jedoch sind sie auf dem Irrweg. Die aber, die den heiligen Koran und die Hadithen nach ihrer eigenen Ansicht und Meinung interpretierten, anstatt die Glaubenslehre in den Büchern der Gefährten des heiligen Propheten und ihrer Nachfolger, anzunehmen, sind nicht Muslime, sie sind Ungläubige. Die von ihnen, die sich Muslim nennen, sind entweder Häretiker oder Heuchler oder Atheist. Die, die Häretiker sind, glauben daran, dass sie selbst aufrichtige Muslime sind und der Religionsgemeinschaft des St. Muhammed angehören. Die Heuchler sind in einer anderen Religion. Die Atheisten haben keine Religion doch um die Muslime zu Atheisten zu machen, geben sie sich aus, als ob sie Muslime wären. Alle diese drei Ungläubigen streben nach einer Reform in der Religion und versuchen den Islam durch Veränderungen und Anschwärzungen zu vernichten. Sie sind Feinde des Islam. Sie sind viel schädlicher als die Juden, Christen, Kommunisten und Freimaurer.

Die Lehre, an die geglaubt werden muss, um ein Muslim zu sein, bestehen nicht nur aus den bekannten sechs Glaubensgrundsätzen. Man muss ferner daran glauben, dass Gebote ausgeführt werden müssen und Verbote nicht zu tun sind. Jemand, der nicht daran glaubt, dass es die erste Pflicht ist, Gebote zu folgen und Verbote nicht zu tun, ist kein Moslem. Er wird glaubensabtrünnig. Jemand, der daran glaubt, aber ein oder mehrere Gebote nicht hält oder ein oder mehrere Verbote nicht beachtet, ist auch ein Moslem, aber er ist fehlerhaft und schuldig. Solch ein Moslem wird Sünder genannt. Anbeten heißt die Verbote und Gebote beachten. Ein Moslem, der versucht, die Gebote zu tun und Verbote zu achten und der bereut, wenn er dagegen verstößt, wird rechtschaffener Moslem genannt.

Es gibt keine Entschuldigung für eine Person, der in einem freien Land lebt, dessen Regime Demokratie ist, die sechs Grundsätze des Glauben, woran geglaubt werden muss und die bekannten Gebote und Verbote nicht zu wissen. Es ist eine schwere Sünde, sie nicht zu wissen. Es ist notwendig, dass man sie lernt und seine Kinder lehrt. Wenn man sie nicht lernt, weil man dies nicht ernst nimmt, wird man Ungläubiger. Wenn jemand sagt: “Eschhedu en lâ ilâhe ill’ Allah we eschhedu enne Muhammeden abduhu we Ressûluh” [d.h. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer ALLAH, dem Erhabenen, und dass Muhammed, Friede sei mit Ihm, sein Gesandter ist] und wenn er an dessen Bedeutung glaubt, wird er ein Moslem. Aber, er hat nachher die Glaubenslehre und die bekannte Kenntnisse, welche Gebote und Verbote sind, langsam zu lernen und die, die wissen, müssen es ihm lehren. Wenn er sie nicht lernt, tritt er aus dem Islam aus und wird glaubensabtrünnig. Es ist notwendig, all dies aus den Religionsbüchern der Gelehrten der Anhänger der Sunna zu lernen.

Es wird Anbetung genannt, die Gebote, sowie die Verbote zu achten. Die Gelehrten der Anhänger der Sunna unterscheiden sich wenig in der Erklärung der Anbetung. Dennoch entstanden verschiedene Rechtsschulen. Jeder von der Gefährten des heiligen Propheten hatte eine Rechtsschule, der er selbst folgte. Heute sind nur noch vier Rechtsschulen bekannt. Die übrigen Rechtsschulen wurden nicht niedergeschrieben und im Laufe der Zeit vergessen. Diese vier Rechtsschulen, die die richtigen sind, haben dieselbe Glaubenslehre. Es gibt keinen Unterschied im Glauben unter ihnen. Sie haben die Glaubenslehre der Sunna. Jene, die diese Glaubensrichtung nicht haben, nennt man Anhänger der Irrlehren oder Verirrte Sie behaupten, in einer fünften Rechtsschule zu sein, was aber nicht richtig ist. Es gibt keine sogenannte “fünfte Rechtsschule.”

Heute gibt es keinen anderen Weg, um die Kenntnisse der Religion zu lernen, außer dass man in den Religionsbüchern einer von den vier Rechtsschulen liest. Jeder darf die Rechtsschule wählen, die ihm leicht fällt. Er liest die Bücher dieser Rechtsschule, lernt sie und verrichtet entsprechend alle seine Tätigkeiten. So wird er ein Mitglied dieser Rechtsschule. Das nennt man “Nachahmung”. Weil es jedem leicht fällt, das zu lernen, was er von seinem Vater und seiner Mutter gehört oder gesehen hat, wählt jeder Moslem die Rechtsschule seines Vaters oder seiner Mutter. Es ist eine Erleichterung für die Muslime, dass es nicht nur eine, sondern vier Rechtsschulen gibt. Eine Rechtsschule zu verlassen und eine andere anzunehmen ist zulässig. Aber es dauert jahrelang, bis man die Regeln der neuen Rechtsschule gelernt hat. Die Bestrebungen, die man in der vorherigen Rechtsschule machte, werden vergebens sein. Außerdem kann man sich bei der Verrichtung der Tätigkeiten durch Verwechseln der alten und neuen Kenntnisse irren. Es ist auf keinen Fall erlaubt, seine Rechtsschule zu verlassen, weil man sie nicht mag. Denn die islamischen Gelehrten teilten mit, dass es zum Unglauben führt, den Weg der Gefährten des heiligen Propheten und ihrer Anhänger zu verachten oder zu behaupten, sie seien unwissend.

Vor kurzer Zeit tauchten einige Leute wie Mewdudi aus Pakistan und Sejjid Kutub und Reschid Rizâ aus Ägypten und die, die sich durch das Lesen ihrer Bücher täuschen liessen, auf und sagten, dass die Rechtsschulen vereinigt werden sollten und somit der Islam leicht und praktizierbar gemacht werden solle. Sie verteidigen diese Meinung mit ihren mangelhaften Kenntnissen und kurzer Vernunft. Ein Blick auf ihre Bücher zeigt, dass sie keine Kenntnisse von islamischen Wissenschaften haben. Sie beweisen mit ihren auffälligen und formulierten, aber nichts besagenden Schriften und ungültiger Logik ihre Unwissenheit, wie wir im Folgenden zeigen werden:

1) Die Gelehrten der vier Rechtsschulen erklärten, dass eine Anbetung, bei deren Durchführung mehr als einer Rechtsschule gefolgt wird, nicht richtig wird, wenn es nicht nach einer Rechtsschule richtig ist. Eine Person die der Übereinstimmung der vier Rechtsschulen nicht folgt, wird in keiner der vier Rechtsschulen sein. Diese Person wird Verirrter, Taten einer solchen Person sind mit der Religion nicht zu vereinbaren. Zeigt jemand so ein Verhalten, so nimmt er die Religion nicht ernst.

2) Vereinigung der Rechtsschulen würde bedeuten, die Muslime auf einen Weg zu beschränken und die Durchführung der Anbetung zu erschweren. Wenn ALLAH, der Erhabene und SEIN Prophet, Friede sei mit Ihm, einen solchen einzigen Weg gewünscht hätten, hätten sie eine Grenze gezogen und alles hätte man demnach durchführen müssen. Aber, weil ALLAH, der Erhabene und SEIN Prophet mit den Menschen barmherzig sind, haben sie ihnen Möglichkeiten offen gelassen. Verschiedene Rechtsschulen kamen durch die unterschiedliche Interpretation der Religionsquellen zustande. Wenn jemand auf eine Schwierigkeit in seiner eigenen Rechtsschule stößt, wählt er den leichten Weg dieser Rechtsschule. Im Falle einer großen Schwierigkeit, darf er sogar einer anderen Rechtsschule folgen, um religiöse Taten auf leichte Weise durchführen zu können. Diese Erleichterungen würden nicht existieren, wenn nur einer Rechtsschule gefolgt werden müsste. Die Verirrten, die glauben, Erleichterungen gesammelt zu haben, erschweren in der Tat nur die Tätigkeiten der Muslime.

3) Wenn jemand einen Teil einer Anbetung nach einer Rechtsschule und den anderen Teil nach einer anderen Rechtsschule zu verrichten versucht, würde das bedeuten, dass er die Vorschrift des Gründers der ersten Rechtsschule nicht für richtig hält, d.h. er behauptet, dass die Gefährten des heiligen Propheten und ihre Nachfolger unwissend seien. Wie oben mitgeteilt wurde, kann das nicht mit dem islamischen Glauben übereinstimmen.

In der Geschichte gab es viele Menschen, die die Anbetung verändern wollten und die Gelehrten (der Anhänger) der Sunna, Friede sei mit ihnen allen, beleidigten. Es ist offenkundig, dass die, welche darauf bestehen, mit den Erleichterrungen der Rechtsschulen eine neue Rechtsschule zu bilden und die vier Rechtsschulen abzuschaffen, sicher nicht einmal eine Seite der Bücher der Großgelehrten, die die Gründer der vier Rechtsschulen sind, richtig lesen und verstehen können. Denn, um den Vorzug und die Erhabenheit der vier Imâms verstehen zu können, muss man ebenfalls ein Religionsgelehrter sein. Jemand, der ein solcher Gelehrter ist, kann gewiss nicht so unwissend sein und einen falschen Weg öffnen und so die Leute ins Unglück führen. Diejenigen, die an solche, im Laufe der Geschichte auftauchenden Unwissenden glaubten, stürzten in ein großes Unglück. Gläubigen die seit 1400 Jahren in jedem Jahrhundert kommenden und in den Hadithen gelobten Gelehrten der Sunna folgten, erreichten die Glückseligkeit. Auch wir sollen uns auf den Weg unserer Vorfahren, der frommen reinen Muslime, der Märtyrer um ALLAHs Willen und die Verbreitung des Islams halten. Wir sollten den Veröffentlichungen solcher Reformer keine Beachtung schenken.

Aber unglücklicher Weise verbreiteten sich die verderblichen Ansichten von ’Abduh, Präsident der Freimaurerloge in Kairo und an Dschâmi’ ul-ezher, der Universität in Kairo. Auf diese Weise traten Reformer in der Religion auf wie Reschid Rizâ, Mustafâ Murâghî, Rektor der Dschâmi’ ul-ezher, ’Abd ul-Madschîd Salîm Mufti von Kairo, Mahmûd asch-Schaltut, Tantawî ul-Dschawahrî, ’Abd ur-Râsık Pascha, Zekî Mubârek, Farîd Wedschdî, ’Abbâs ’Akkâd, Ahmed Amîn, Doktor Tahâ Hüssejn Pascha, Kâsım Amîn und Hassan Benna. Andererseits wurden diese wie ihr Meister ’Abduh, als “moderne islamische Gelehrte” betrachtet und ihre Bücher ins Türkische übersetzt. Sie verursachten, dass viele Erwachsene und die Jugend vom richtigen Weg abwichen.

Der große islamische Gelehrte Sejjid ’Abdulhakîm-i Arwâsî, Friede sei mit ihm, der absolute Religionsgelehrte des 14. Jahrhunderts nach der Hedschra ist, sagte: “’Abduh, der Geistliche von Kairo konnte den Vorzug der islamischen Gelehrten nicht verstehen und er verkaufte sich an die Feinde des Islam. Später wurde er Freimaurer und einer der heimtükischen Ungläubigen, die den Islam von innen zu zerstören versuchten.”

Diejenigen, die wie Abduh in Unglaube und Verirrung stürzten, wetteiferten miteinander, um die ihnen nachfolgenden jungen Geistlichen vom richtigen Weg abzubringen. Sie führten sie in ein solches Unglück, wie in der folgenden Hadith mitgeteilt wird: “Verirrte Geistliche werden das Unglück meiner Gemeinschaft verursachen”.

Die Novizen von ’Abduh, gest. 1323 [1905], die in Ägypten ausgebildet wurden, blieben nicht untätig. Sie gaben viele Bücher heraus, die ALLAHs des Erhabenen Zorn auf sie zogen. Eins von diesen ist das Buch Muhâwerât (Die Gespräche) von Reschîd Rizâ. In seinem Buch grifft er, wie sein Meister, die vier sunnitischen Rechtsschulen an. Er glaubte, dass die verschiedenen Rechtsschulen aus den Meinungsverschiedenheiten entstanden sei und zeigte die Methoden und Prinzipien wie Fanatismus und Streit. Auf diese Weise ging er soweit zu sagen, dass sie die islamische Einheit zerstörten. Dadurch verspottete er Millionen von treuen Muslimen, die seit über tausend Jahren einer der vier Rechtsschulen folgten. Er entfernte sich vom rechten Weg soweit, dass er durch die Veränderung der Religion und des Glaubens, auf die Beschaffung der heutigen Bedürfnisse hoffte. Die Reformer in der Religion haben eine gemeinsame Eigenschaft, nämlich stellen sie sich als fromme Muslime und hochgebildete Religionsgelehrte vor, die die Bedürfnisse dieses Jahrhunderts begriffen hätten. Ferner behaupten sie, daß die frommen Muslime, die islamischen Bücher gelesen und verstanden hätten und den Gelehrten der Sunna gehorchen, blose Nachahmer seien, die wie niedrige Volksschichten denken. Dabei vergessen sie, dass die Gelehrten der Sunna die Erben des Propheten sind und mit folgender Hadith hochgelobt werden: “Die segensreichste Zeit ist ihre Zeit.” Die Schriften und Reden der Religionsreformer zeigen klar, dass sie von den Regeln der Religion und von den Kenntnissen der Rechtswissenschaft keine Ahnung haben und sie, weil ihnen die Grundkenntnisse der Religion fehlen, zu den Unwissenden gehören. Lobt der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, in den folgenden Hadithen die Gelehrten der Sunna, die seit 1400 Jahren auf der Welt waren oder ’Abduh und seine Novizen, die nach ihnen kamen? “Die vorzüglichsten unter den Menschen sind die gläubigen Gelehrten.” “Die Religionsgelehrten sind die Erben der Propheten.” “Das Wissen des Herzenz ist ein Geheimnis unter den Geheimnissen ALLAHs, des Erhabenen.” “Der Schlaf der Religionsgelehrten gilt als Anbetung” “Seid ehrvoll zu den Religionsgelehrten meiner Gemeinschaft! Sie sind die Sterne der Erde.” “Die Rechtsgelehrten sind schätzenswert. Es ist eine Frömmigkeit, mit ihnen zusammen zu sein.” “Ein Gelehrter inmitten seiner Schüler ist wie ein Prophet in seiner Gemeinschaft.” Auf diese Frage antwortet der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, abermals in folgenden Hadithen: Jedes Jahrhundert wird schlechter sein als das Vergangene. Und so geht es weiter bis zum Weltuntergang!” “Je mehr sich der Jüngste Tag nähert, desto verderblicher und stinkender werden Geistliche sowie das Aas eines Esels.” Diese Hadithen stehen in der verkürzten Auflage des Buches Muchtasaru Tezkiret-i Kurtûbî (Die gekürzten Erinnerungen von Kurtubî). Alle islamischen Gelehrten und tausende von Heiligen, die von dem heiligen Propheten gelobt wurden, teilten übereinstimmend mit, dass die Gläubigen, die dem Weg der Sunna folgen, von der Hölle befreit werden und diejenigen, die keine Anhänger der Sunna sind, in die Hölle kommen werden. Ferner teilten sie übereinstimmend mit, dass die Vereinigung der Rechtsschulen, d.h. die Vereinigung der Erlaubnissen der vier Rechtsschulen zur Gründung einer willkürlichen “fünften Rechtsschule,” falsch und unsinnig ist.

Richtet sich ein vernünftiger Mensch nach der Glaubenslehre der Sunna, die von den seit tausend Jahren auf die Welt gekommenen Gelehrten der Sunna übereinstimmend gelobt und gepriesen ist, oder glaubt er an sogenannte, moderne, fortschrittliche (!) Menschen, die unwissend in der Religion sind und erst vor hundert Jahren auftauchten?

Einige Besserwisser der 72 Sekten, die in die Hölle kommen werden, wie mit der Hadith mitgeteilt wurde, griffen immer wieder die Gelehrten der Sunna, Friede sei mit ihnen allen, an und versuchten diese frommen Personen anzuschwärzen. Ihnen wurde jedoch mit Versen des heiligen Korans und mit Hadithen geantwortet. Nachdem sie feststellten, dass sie nicht mit wissenschaftlichen Methoden erfolgreich sein können, hofften sie durch Raub und Gewalttätigkeit ihr Ziel zu erreichen und verursachten in jedem Jahrhundert Blutvergießen. Tausende von Muslimen, die die sunnitischen Rechtsschulen lieben, betrachteten sich aber stets wie Geschwister. Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm sagte: “Die Teilung der Muslime unter Rechtsschulen im täglichen Leben ist Gnade ALLAHs, des Erhabenen.” Aber die Religionsreformer wie Reschîd Rizâ, der 1282 n.Hed. (1865) geboren wurde und 1354 n.Hed. (1935) in Kairo starb, sagen, dass sie durch Vereinigung der vier Rechtsschulen, die Einheit des Islam, errichten würden. In Wirklichkeit gebot der heilige Prophet allen Muslimen auf der Welt, sich auf dem einzigen Glaubensweg, nämlich auf dem rechten Weg der vier Kalifen zu vereinigen. In Zusammenarbeit fanden die islamischen Gelehrten den Glaubensweg der vier Kalifen und schrieben sie in ihren Büchern nieder. Sie nannten diesen Weg “Anhänger der Sunna.” Alle Muslime auf der Welt sollen sich auf diesem einzigen Glaubensweg der Sunna vereinigen. Die, die zur islamischen Gemeinschaft streben, sollten sich der vorhandenen Einigung anschliessen, wenn sie in ihrem Streben aufrichtig sind. Freimaurer und Ungläubige aber, die den Islam von innen zu zerstören versuchen, betrügen mit auffällig formulierten Aussagen die Muslime und zerstören die Glaubenseinheit unter der Maske ihres Schlagwortes “Wir werden Zusammenarbeit schaffen.”

Die Feinde des Islam versuchen seit der Zeit des heiligen Propheten die islamische Religion zu vernichten. Auch jetzt greifen Freimaurer, Kommunisten, Juden und Christen durch verschiedene Pläne den Islam an. Außerdem versuchen verirrte Muslime, die wie es mitgeteilt wurde, in die Hölle kommen werden, durch Betrug und Verleumdung die Anhänger der Sunna, die auf dem rechten Weg sind, anzuschwärzen und sie von ihrem Weg abzubringen. Auf diese Weise arbeiten die Schiiten, die Dschaferîten und die Wahhabiten zusammen mit den Feinden des Islams, um den Weg der Sunna zu vernichten. Die Vorkämpfer dieses Angriffes waren die Briten, die mit den königlichen Streitkräften, ihrem Reichtum, ihrer Flotte und Technik, durch Politiker und Schriftsteller die größten islamischen Staaten, die die Beschützer der Rechtsschulen der Sunna waren, den Gurgâniyye-Staat in Indien und das Osmanische Reich, das sich auf drei Kontinente verbreitet hatte, vernichteten. Sie vernichteten viele wertvolle Bücher des Islams vollständig und rotteten die islamische Lehre in vielen Ländern aus. Im zweiten Weltkrieg verursachten sie, dass die Kommunisten und die Feinde des Islams sich stärkten und verbreiteten. Die zionistische Organisation Sichyuniyye”, die in Palästina im heiligen Land der Muslime einen jüdischen Staat zu errichten versuchten, wurde im Jahre 1917 von James Balfour, einem der britischen Ministerpräsidenten gegründet und Jahre lang von der britischen Regierung unterstützt. 1366 n.Hed. (1947) ermöglichten sie die Gründung des Staates Israel. Im Jahre 1932 übergaben sie die arabische Halbinsel, die sie dem Osmanischen Reich entnahmen, den Söhnen von Suud und veranlassten somit, dass dort ein wehhabischer Staat gegründet wurde, wodurch sie dem Islam großen Schaden zufügten. Abdurreschid Ibrahim Efendi berichtet im Buch Âlem-i Islâm (Islamische Welt), unter der Überschrift “Die Feindschaft der Briten gegen den Islam” folgendes: Es war ein unbändiges Ziel der Engländer das islamische Kalifat abzuschaffen. Auch der Krim Krieg, bei dem sie uns angeblich beistanden, war einer ihrer Pläne, deren List uns in verstaunen setzt. Der Freundschaftsvertrag von Paris, sowie die Anträge, die sie während der Lausanner Friedenskonferenz einreichten, legen diese List offen dar. Hinter jedem Verhängnis, das auf die Türken, zukam, stehen die Engländer, die es von je her gut verstehen sich zutarnen. Der Gundsatz ihrer Politik ist die Vernichtung des Islams, vor dem sie Angst haben. Sie täuschen die Muslime, indem sie niederträchtige bestechbare Menschen als Religionsgelehrte oder Helden preisen. Mit einem Wort sind die Engländer der größte Feind des Islams. Abdürreschid Efendi starb im Jahre 1944 (1363 n.Hed.) in Japan. Die Briten verursachten nicht nur Blutvergießen in den islamischen Ländern, sondern betrogen außerdem mit Hilfe schottischer Freimaurer tausende von Muslimen und Geistlichen, indem sie sie zu Freimaurer machten. Durch ihre leeren Worte: “Hilfe der Menschheit und Bruderschaft” verursachten sie, dass tausende von Muslimen aus der Religion austraten und abtrünnig wurden. Die Briten nutzten diese Glaubensabtrünnigen Freimaurer als Mittel gegen den Islam. Auf diese Weise dienten Freimaurer wie Mustafa Reschîd Pascha, ’Alî Pascha, Fûâd Pascha, Midhat Pascha und Tal’at Pascha, um die islamischen Staaten zu vernichten und auch Freimaurer wie Dschemaleddîn Efghânî, Muhammed ’Abduh und die Novizen, die von ihm ausgebildet wurden, als Mittel, um die islamische Lehre zu vernichten. Das Buch Muhâwerât von einem Ägypter namens Reschîd Rizâ, ist eines der hunderten Büchern, die von diesen Freimaurern geschrieben wurden, die verderblich und zerstörerisch sind. Dieses Buch wurde aus dem Arabischen in die verschiedenen Sprachen übersetzt und in den islamischen Ländern verbreitet. Auf diese Weise versucht man die Religion und den Glauben der Muslime zu vernichten. Man sieht, wie einige von den jungen Geistlichen, die die Bücher der Gelehrten der Sunna nicht studiert oder nicht verstanden haben, von dieser Strömung erfasst wurden. Sie stürzten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen ins Unglück.

Im Buch Muhâwerât werden die vier Rechtsschulen der Sunna angegriffen und die Übereinstimmung der Gemeinschaft wird geleugnet. Ferner wird dort behauptet, dass man das tun soll, was jeder vom heiligen Buch (Koran) und von der Sunna (Hadithen) für richtig hält. Auf diese Weise verdirbt man die islamischen Kenntnisse. Um unseren muslimischen Brüdern zu erklären, wie dieses Buch verderblich ist, haben wir ein Buch namens “Din adamı bölücü olmaz” (Der Geistliche darf keine Zerteilung hervorrufen.) vorbereitet und in türkisch und in englisch veröffentlicht. Außerdem haben wir das Buch namens Hulâsat-üt-tachkîk fî-bejân-ı hükm-ittaklîd vettelfik (Die Zusammenfassung der Untersuchungen und die Äußerung über die Nachahmung und Leichtigkeit) von Abdülgani Nablûsî, einem absoluten Religionsgelehrten und das Buch Hudsch-dschetullahi alel’âlemîn (Die Beweise Allahs, des Erhabenen, über das Weltall) von Yusuf-i Nebhanî und das Buch Gâyet-üt-tachkîk (Das Ergebnis der Untersuchung) von Muhammed Hayat Sindî und das Buch Sef-ül-ebrâr (Der Schwert der Guten) von Muhammed Abdurrahman Silhetî, einem indischen Gelehrten, Friede sei mit ihnen allen, als Erwiderung zu diesem verderblichen Buch publiziert. Am Ende des Buches Hulâsat-üt tachkîk steht folgendermaßen:”

“Ein Muslim ist entweder ein Religionsgelehrter oder einer, der nicht auf der Stufe des Urteilfällens steht. Ein Religionsgelehrter ist entweder ein absoluter Religionsgelehrter, oder ein Anhänger einer Rechtsschule. Es ist nicht zulässig für einen absoluten Religionsgelehrten, einem anderen Gelehrten zu folgen. Er hat seinem eigenen Urteil zu folgen. Ebenfalls folgt ein Anhänger, der Rechtsschule eines absoluten Gelehrten.

“Ein Muslim, der kein Religionsgelehrter ist, hat einer der vier Rechtsschulen zu folgen und bei der Durchführung einer Tat alle Bedingungen, die für die Geltung dieser Tat von dieser Rechtsschule gefordert ist, zu erfüllen, Wenn er eine der geforderten Bedingungen nicht erfüllt, gilt sein Gebet nicht. Dies wurde uns von den Gelehrten übereinstimmend mitgeteilt. Obwohl es nicht obligatorisch ist, daran zu glauben, dass die eigene Rechtsschule die Beste ist, ist es doch gut für ihn, wenn er so glaubt. Bei der Durchführung einer Tat oder eines Gebets mehreren Rechtsschulen zu folgen, nähmlich ihren Vorschriften einzuhalten, die nicht miteinander übereinstimmen, entfernt man sich von der vier Rechtsschulen und stellt eine Fünfte auf. Diese eigenwillige Handlung ist nach den vier Rechtsschulen Leichtigkeit und gilt nicht. Man wird somit die Religion nicht erst genommen haben. Wenn etwas, das nach den Bestimmungen der Religion rituell unrein ist, in eine bestimmte Menge Wasser, die nicht weniger als 220 Kg. und nicht mehr als eine Fläche von 25 m2 bedeckt (dabei bildet die Tiefe keinen Ausgangspunkt) fällt und dabei die Farbe, der Geruch und der Geschmack des Wassers sich nicht verändern, und wenn mit diesem Wasser die rituelle Waschung, ohne die rituelle Absicht zu haben, durchgeführt wird und dann die Glieder nicht der Reihe nach und nicht schnell gewaschen und abgerieben werden und wenn nicht im Namen ALLAHs, des Erhabenen angefangen wird, gilt diese rituelle Waschung nach der Übereinstimmung der Gelehrten der vier Rechtsschulen nicht. Wenn jemand sagt, dass diese rituelle Waschung gültig sei, beschafft er eine neue Rechtsschule. Nicht einmal ein Religionsgelehrter darf eine fünfte Meinung äussern. Sadr us-Scharî’a schreibt in seinem Buch Tawdîch (Die Aufklärung): ‘Wenn von den Gefährten des heiligen Propheten über die Durchführung einer Tat zwei verschiedene Meinungen übermittelt werden, dürfen die Nachkommenden nach der Übereinstimmung der Gelehrten keine dritte Meinung äußern. Es wurde auch gesagt, dass die Gelehrten jedes Jahrhunderts ähnlich, wie die Gefährten des heiligen Propheten sind.’ Molla Khusraw, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Mir’at ul-usûl(Spiegel der Regeln): ‘Wenn die Gelehrten des ersten Jahrhunderts n.Hed. für eine Tat zwei verschiedene Meinungen darlegten, ist es einstimmig nicht erlaubt, eine dritte Äusserung abzugeben. Dschelâl ad-dîn-ı Mihallî, erster Verfasser des Buches der Auslegung des heiligen Korans namens Dschelâlein schreibt im Kommentar Dschem’ ul-Dschewâmi (Summe der Summen), das der Großgelehrte Suyûtî verfasste: ‘Es ist verboten, die Übereinstimmung der heiligen Gefährten und ihrer Nachfolger anzuzweifeln. Dies wurde als verboten bezeichnet und ist im heiligen Koran für verboten erklärt. Deswegen ist es verboten, eine dritte Meinung zu äußern, wenn die Gefährten des heiligen Propheten und ihre Nachfolger zwei verschiedene Auslegungen haben.’

“Es wurde übereinstimmend mitgeteilt, dass das Durchführen einer Tat nicht gilt, wenn man dabei zwei oder drei oder auch vier Rechtsschulen folgt und so eine Tat nach keiner der vier Rechtsschulen gültig ist. Das heißt Leichtigkeit und ist nicht erlaubt. Kâsim ibn Katlûbegha schrieb in seinem Buch Änderung: ‘Es ist übereinstimmend überliefert, dass es nicht erlaubt ist, zwei verschiedene Urteile zu folgen. Infolgedessen, wenn jemand bei der rituellen Waschung das ganze Haar mit seiner nassen Hand nicht abreibt und wenn er danach einen Hund berührt und das rituelle Gebet verrichtet, gilt sein Gebet nicht. Im Buch Tewkîf ul-Hukkâm (Haftbefehle der Richter) von Schihâb ad-dîn Ahmed bin ’Imâd, einem Gelehrten der Rechtsschule Schâfi’î, Friede sei mit ihm, ist zu lesen, dass ein solches Gebet nicht gilt’ Die rituelle Waschung und das Gebet der obenerwähnten Person ist nach der Rechtsschule von Imâm-ı Mâlik, Friede sei mit ihm, nicht gültig, weil sie das ganze Haar nicht mit der nassen Hand abrieb. Sie ist ebenso nach der Rechtsschule von Imâm-ı Schafî’i, Friede sei mit ihm, nicht gültig, weil sie einen Hund berührte.

Muhammed Bagdâdî, ein hanefitischer Gelehrter, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Taklîd (Nachahmung): “Man musste drei Bedingungen beachten, wenn man eine andere Rechtsschule folgen will. Die erste Bedingung, wie es im Buch Tahrîr (Niederschrift) von Ibn Humâm erklärt ist, ist dass man eine Tat, die man in seiner eigenen Rechtsschule beginnt, nicht in einer anderen Rechtsschule beenden darf. Z.B.: Nachdem man seine rituelle Waschung nach der Rechtsschule Schâfi’î durchgeführt hat, darf man sein rituelles Gebet nicht nach der Rechtsschule Hanefî verrichten. Die zweite Bedingung, die Ibn Humâm mitteilt, gemäß der Erklärung von Ahmed bin Idris Qarâfî ist, dass diese Tat von den zwei Rechtsschulen, denen man folgt, nicht für ungültig erklärt werden darf. Z.B.: Wenn jemand bei seiner rituellen Waschung seine Glieder nach der Rechtsschule Schâfi’î nicht mit der Hand abreibt und wenn er danach der Rechtsschule Mâlikî folgend eine Frau, die er heiraten darf berührt, ist dieses Gebet, das er mit dieser rituellen Waschung verrichtet, gemäß beiden Rechtsschulen nicht gültig. Die dritte Bedingung ist, das Erlaubte der Rechtsschulen nicht zusammenzutragen. Imâm-ı Newewî und viele andere Gelehrte hielten diese Bedingung für wichtig, obwohl Ibn Humâm sie nicht mitteilte. Hassan Schernbilâlî schreibt in seinem Buch Ikd ul-Ferîd (Wertvolle Halskette) wie folgt: ‘Wenn die religiöse Trauung ohne Anwesenheit eines Vormunds durchgeführt wird, gilt sie für die Rechtsschule Hanefî, wenn ein Zeuge anwesend ist. In der Rechtsschule Mâlikî ist sie auch dann gültig, wenn kein Zeuge anwesend ist. Wenn aber weder Vormund noch Zeuge anwesend sind, wird die Trauung nach keiner der vier Rechtsschulen gültig’. Weil die Erfüllung dieser Bedingung für die Ungebildeten schwierig einzuhalten ist, wurde es verboten einer anderen Rechtsschule zu folgen, wenn keine Notwendigkeit vorliegt. Es wurde mitgeteilt, dass das Folgen einer anderen Rechtsschule, ohne einen Gelehrten zu fragen, nicht gültig ist.”

Ismâ’il Nablusî, Friede sei mit ihm, weist in der Erläuterungsschrift des Buches Durer (Die Perlen) auf das Buch ’Ikd ul-Ferîd hin und schreibt: ‘Man braucht nicht unbedingt in einer Rechtsschule zu bleiben. Man kann auch bei einer seiner Tätigkeiten einer anderen Rechtsschule folgen. Man muss aber alle Bedingungen, die die erwähnte Rechtsschule fordert, ausführen. Die zwei Taten, die miteinander nicht verbunden sind, darf man in zwei verschiedenen Rechtsschulen ausführen. Die Notwendigkeit der Erfüllung aller Bedingungen der betreffenden Rechtsschule zeigt, dass die Vereinigung der Rechtsschulen nicht gilt.

Abd ur-Rahmân ’Imâdî, ein hanefitischer Gelehrter, Friede sei mit ihm, schrieb in seinem Buch Mukaddime (Einleitung): “Eine Person darf einer der anderen drei Rechtsschulen nur im Falle der Notwendigkeit folgen. Dabei hat sie alle geforderten Bedingungen der betreffenden Rechtsschule zu erfülen. Wenn z.B. ein Hanefî bei seiner rituellen Waschung der Rechtsschule Schâfi’î folgt und ein Kulletejn (220 Liter) Wasser verbraucht, das etwas Schmutz enthält, muss er während der rituellen Waschung, die rituelle Absicht voranstellen, seine Glieder mit seiner Hand abreiben und die Fatiha rezitieren, (wenn er das Gebet hinter dem Vorbeter stehend verrichtet) und unbedingt auf die Vorschriftsmäßigkeit im Gebet achten. Das ist nötig. Es wurde übereinstimmend erklärt, dass ein Gebet nicht gilt, wenn man all diese Bedingungen nicht erfüllt.” Es ist nicht nötig zuschreiben, dass man beim ‘Folgen einer anderen Rechtsschule im Notfall sein muss.’ Hier meint er mit dem Wort Notfall das Bedürfnis. Denn nach den Beurteilungen der meisten Rechtsgelehrten ist es nicht unbedingt notwendig, nur eine einzelne Rechtsschule immer zu folgen. Wenn man während des Folgens seiner eigenen Rechtsschule in Notfall gerät, darf man einer anderen folgen. Alles was bisher gesagt wurde zeigt, daß Leichtigkeit ungültig ist.

Im Buch Tahrîr (Niederschrift) von Ibn Humâm gibt es nichts, was auf die Richtigkeit der Leichtigkeit hinweisen würde. Muhammed Baghdâdî (aus Bagdad) und Imâm-ı Manâwî teilten mit, dass in dem Buch Feth ul-Kadîr (Eroberung des Mächtigen) von Ibn Humâm folgendes steht: ‘Es ist sündenhaft, auf Grund eines Urteils und Dokuments seine eigene Rechtsschule zu wechseln. Eine solche Person hat bestraft zu werden. Es ist noch schlimmer, wenn man seine eigene Rechtsschule wechselt, ohne sich auf ein Urteil oder ein Dokument zu stützen. Die Rechtsschule zu wechseln bedeutet, dass man bei der Durchführung seiner Handlung bzw. Anbetung einer anderen Rechtsschule folgt. Dieses wird nicht erfüllt, wenn man einfach sagte “Ich habe meine Rechtsschule gewechselt.” Das nennt man Versprechen, aber nicht Wechsel und wegen dieses Versprechens ist es nicht nötig, dieser Rechtsschule zu folgen. Der Vers des heiligen Korans “Fragt die Kundigen, was ihr nicht wisst” befiehlt uns die, die für Gelehrt gehalten werden können, nach ihren Auffassungen zu fragen. Die Religionsgelehrten erklärten den Wechsel der Rechtsschule für verboten, um die Vereininigung der Erlaubnisse zu den Rechtsschulen zu verhindern. Nach den meisten Gelehrten darf jeder Moslem bei seinen verschiedenen Taten verschiedenen Rechtsschulen folgen, die ihm leicht fallen.’ Wenn ein Unwissender behaupten würde, dass das Wort von Ibn Humâm, “Jeder Moslem könne bei allen Taten dem Urteil folgen, das ihm leicht fällt,” die Leichtigkeit für gültig erklärt, ist sein Urteil falsch. Denn dieses Wort zeigt, dass bei der ganzen Durchführung einer Tat nur einer Rechtsschule und nicht mehreren Rechtsschulen, gefolgt werden soll. Die, die zu keiner Rechtsschule gehören und dieses Thema nicht verstehen können, stellen Ibn Humâm als falschen Zeugen für sich auf. Jedoch schreibt Ibn Humâm in seinem Buch Tahrîr eindeutig, dass Leichtigkeit nicht erlaubt ist.

“Die Religionsreformer weisen, der Vereinigung der Rechtsschulen betreffend auf die folgende Schrift von Ibn Nudschejm, Friede sei mit ihm, hin: “Es steht in der Beurteilung von Kâdî-khân, geschrieben: ‘Wenn ein gestiftetes Stück Land zu einem unmäßig hohen Preis verkauft wird, ist dies nach Ebu Yûsuf nicht erlaubt. Aber nach der Beurteilung von Imam-ı a’sam, darf der mit dem Verkauf Beauftragte es selbst zum unmäßig hohen Preis weiterverkaufen. Weil das gestiftete Stück Land nach Ebu Yûsuf durch Umtausch und nach Ebu Hanîfe zu einem hohen Preis durch einem Beauftragten verkauft werden darf, wird dieser Verkauf, wenn die beiden Urteile vereinigt werden, richtig.’ Aber diese Vereinigung geschieht hier innerhalb einer Rechtsschule. Die beiden Urteile ergeben sich aus den gleichen Prinzipien. Die Leichtigkeit der zwei Rechtsschulen geschieht aber nicht dementsprechend. Die Vereinigung der Rechtsschulen wird von Ibn Nudschejm nicht gebilligt, wie aus dem folgenden Kommentarsbuch Bachr ur-Râik (Kristallklares Meer) fürs Buch Kenz (Der Schatz) hervorgeht: ‘Wenn ein Muslim als Vorbeter mit anderen Muslimen, die in einer anderen Rechtsschule sind, das rituelle Gebet verrichtet, hat er außerdem die Bedingungen dieser anderen Rechtsschule zu erfüllen.’ ”

Die Übersetzung aus dem Buch Hülâsat-üt tachkîk (Die Zusammenfassung der Untersuchungen) geht hier zu Ende.

Muhammed Abd ur-Rahmân Silhetî, Friede sei mit ihm, einer der indischen Gelehrten schreibt in seinem persischen Buch Seyf ul-ebrâr-il-meslûl alel-füdschdschâr (Schwert der Guten den Bosheiten der Bösen): “Während ein Gelehrter namens Hâfız Hassan bin Muhammed Tajjibî, Friede sei mit ihm, die Hadith in dem Kommentar Mischkât (Die Beleuchtungsstelle) “Macht es leicht! Erschwert nicht!” erläuterte, sagte er, dass die Person, die Leichtigkeiten zusammen gesammelt hat, ungläubig ist.” Was auch aus den oben erwähnten Erklärungen hervorgeht:

1) Jeder Moslem hat bei seiner Anbetung bzw. Handlung einer der vier Rechtsschulen zu folgen. Es ist nicht erlaubt, einem Gelehrten außer diesen vier zu folgen.

2) Jeder Moslem darf einer der vier Rechtsschulen folgen, die ihm leicht fällt, die er gern hat. Er darf bei einer seiner Handlungen einer Rechtsschule und bei einer anderen Handlung einer anderen Rechtsschule folgen.

3) Wenn man bei der Ausführung einer Handlung, verschiedene Rechtsschulen beachten will, ist es notwendig für die Gültigkeit dieser Handlung, die Bedingungen einer Rechtsschule vollkommen einzuhalten. Diese Handlung wird der Rechtsschule gemäß gültig. Das wird Takwâ genannt und ist sehr gut. Somit hat er eine Rechtsschule gefolgt und die andere beachtet. Einer Rechtsschule zu folgen ist nur dann möglich, wenn man alle vorgeschriebene Bedingungen zu dieser Rechtsschule erfüllt. Aber wenn das Gebet, bzw. die Handlung einer Person nach keiner der Rechtsschulen, denen sie folgte, gültig ist, wird es Leichtigkeit bzw. Vereinigung genannt, was auf keinen Fall erlaubt ist.

4) Man muss nicht immer unbedingt in einer Rechtsschule bleiben. Wenn man es wünscht, kann man die Rechtsschule ändern. Um einer anderen Rechtsschule zu folgen, muss man die Rechtswissenschaft Kenntnisse dieser Rechtsschule erwerben. Diese kann man von den Religionsbüchern lernen. Deswegen ist es leicht, immer nur in einer Rechtsschule zu bleiben, dagegen aber schwierig, einer anderen Rechtsschule überzugehen oder bei der Durchführung einer Handlung einer anderen Rechtsschule zu folgen. Davon sollte nur in notwendigen Fällen Gebrauch gemacht und dabei alle Bedingungen in dieser Rechtsschule erfüllt werden.

Die Rechtsgelehrten haben denen, die keine umfassende Rechtswissenschaft haben, verboten, einer anderen Rechtsschule zu folgen, weil es schwierig ist, die Kenntnisse der Rechtswissenschaft der anderen Rechtsschule zu erlernen. Im Buch Bahr ul-Fetwa (Meer des Rechtsgutachtens) steht mit Beziehung auf die obige Erklärung folgendes: “Wenn die Wunde einer Person in der Rechtsschule Hanafî stetig blutet, ist es ihm nicht erlaubt, die rituellen Gebete nach der Rechtsschule Schafiî zu verrichten, obwohl es schwierig ist, in jeder Gebetszeit die rituelle Waschung vorzunehmen. Denn seine Gebete werden nicht gültig, wenn sie ebenfalls den von der Rechtsschule Schâfi’î geforderten Bedingungen nicht entsprechen. Diese Thema steht im Teil Ta’sir (Tadeln) des Buches Ibn-i Abidin eingehend. Die Gelehrten der Sunna haben es den Unwissenden ohne Notfall, nicht erlaubt, um ihre Anbetung vor Ungültigkeit zu schützen.

Der Gelehrte Tachtawî schreibt in der Erläuterung des Buches Dürr-ül muchtar (Ausgewählte Perle) im folgenden: “Ein Teil der Gelehrten der Koranauslegung äußerten: ‘Der 103. Vers der Sure Imran “Haltet euch fest an ALLAHs Seil!” bedeutet ‘Folgt dem, was Rechtsgelehrte mitteilen!” Wer immer noch den Rechtswissenschafts-Büchern nicht folgt, gerät auf Abwege und so bleibt ihm die Hilfe ALLAHs, des Erhabenen versagt und muss die Höllenqualen ertragen.

O ihr Gläubige! Gesinnt euch dieses Verses und haltet euch fest an den Weg der Anhänger der Sunna, denen die Höllenbefreiung verkündet wurde! Denn das Wohlgefallen und die Hilfe ALLAHs, des Erhabenen sind mit den Angehörigen dieses Weges. Diejenigen, die diesem Weg nicht angehören, werden mit ALLAHs, des Erhabenen Zorn behandelt und mit den Höllenqualen bestraft werden. Um ein Anhänger der Sunna zu werden, ist es nötig einer der vier bekannten Rechtsschulen zu folgen. Wer heute nicht einem dieser folgt ist ein Anhänger der Irrlehren. Er wird in die Hölle kommen” Wer die Erlaubnisse der vier Rechtsschulen vereinigt, wird keinem von diesen gefolgt haben und wird ein Verirrter. Eine Person ist in keiner Rechtsschule, wenn er die Erleichterungen der vier Rechtsschulen zusammen bringt und nach der, die ihm leicht fällt handelt. Wer nur einer Rechtsschule folgt, aber auch nur eine seiner Ansichten mit der Glaubenslehre der Sunna unvereinbar ist, wird er ein Verirrter. Diese drei Personen sind keine Sunniten, sie sind die Angehörigen der reiligösen Abweichung. Die wahren Muslime dagegen folgen einer der vier Rechtsschulen, und sind auf dem rechten Weg.