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INHALT

ISLAMISCHE SITTE

Ihlâs Stiftung Band – 6

  1-Anfang

  2-Die Übersetzung Von Dem Buch Ejjühelwelled(O Mein Kind!)

  3-Die Rituelle Waaschung
  4-Die Bedingungen Vor Der Gebetsverrichtung
  5-Die Rituellen Sitten In der Moschee
  6-Der Gebetsruf
  7-Die Vorzüge des Heiligen Monats Ramadan
  8-Der Glaube
  9-Das Grußgebet
10-Lügen Beim Geschäft
11-Das Anvertrautsein Des Körpers
12-Die Vorzüge Des Festes
13-Die Frömmigkeit "Süchd Und Takwa"
14-Der Gehorsam Gegen Die Eltern
15-Die Trauung
16-Die Rituellen Sitten Am Freitag
17-Die Guten Sitten Bei Der Unterhaltung Mit Den Gelehrten
18-Die Mahlzeit
19-Die Menstruation Und Das Wochenbett
20-Die Notwendigkeit Und Die Rechtsschulen
21-Die Geduld
22-Der Grabbesuch
23-Die Armensteuer (Sekat)
24-Sozialvereine, Glücksspiele, Versicherungen
25-Imam-i Gazali, Hudschdschet-ul Islam, Einem Grundfeiler Des Islams
26-Zur Berechnung Der Kible-Zeit
27-Die Gebete
28-Islamische Wissenschaften

29-Glossar



DIE MENSTRUATION UND DAS WOCHENBETT

İbni Abidîn, Friede sei mit ihm, schreibt im Buch Menhel-ül-wâridîn, das er bezüglich der Menstruation und des Wochenbetts verfaßte: Jeder, der beabsichtigt, zu heiraten, soll die Regeln der Menstruation und des Wochenbetts wissen und anschließend seiner Frau lehren. Es ist eine unentbehrliche Pflicht für alle Muslime, diese Regeln zu erfahren.

Mustafa Fehîm bin Osman, Friede sei mit ihm, einer der großen islamischen Gelehrten des osmanischen Reiches, schreibt in seinem Buch namens Mürschid-ün-nisa (Wegweiser für Frauen):

Menstruation heißt Monatsblutung einer Frau bzw. eines Mädchens, das sein neuntes Lebensjahr vervollständigt hat. Jede gynäkologische Flüssigkeit, außer eine durchsichtige zählt zu der Monatsblutung. Ein Mädchen, das die Regelperiode hat, ist heiratsfähig. Die Zeitspanne zwischen den Zeitpunkten, an denen die Monatsblutung beginnt bzw. aufhört, nennt man die Regelperiode. Die Regelperiode besteht wenigstens aus drei und höchtens aus zehn Tagen. Nach den Rechtsschulen Schafiî und Hanbelî ist dieser Zeitraum zwischen einem und fünfzehn Tagen.

Es ist nicht nötig, dass die Monatsblutung ununterbrochen dauert. Wenn die Monatsblutung stattfindet, dann unterbrochen wird und nach einigen Tagen erneut zustande kommt, zählt diese Zeit, die kürzer als drei Tage ist, zu der Monatsblutung. Wenn eine drei- bzw. mehrtägige Unterbrechung vor dem zehnten Tag der Menstruation aufhört, zählen diese Tage nach Imam-ı Muhammed zu der Monatsblutung. Die Tage der Unterbrechung nennt man ungültige Reinigung. Wenn ein geschlechtsreifes Mädchen zum ersten Mal menstruiert und monatelang täglich auf ihrer Monatsbinde Blutflecken sieht, zählen die ersten zehn Tagen zu der Menstruation und die restlichen zwanzig Tagen zu der Nichtmonatsblutung. Eine in diesem Zustand befindliche Frau richtet sich nach ihrer gewöhnlichen Beschaffenheit. Wenn ein Mädchen drei Tage menstruiert anschließend einen Tag nicht menstruiert dann einen Tag wieder menstruiert und so weiter bis zum zehnten Tag, zählen alle diese zehn Tage zu der Monatsblutung. Wenn ein Mädchen in jedem Monat auf diese Weise menstruiert, soll es an den Menstrualtagen Gebetsverrichten bzw. Fasten unterbrechen und an folgenden Normaltagen rituelle Ganzwaschung vornehmen und Gebete verrichten. So steht es in dem Buch Mesâil-i scherhi wikâje. Die Blutungen, die selbst fünf Minuten kürzer als zweiundsiebzig Stunden oder länger als zehn Tagen sind, oder bei Schwangeren und alten Frauen oder bei Mädchen entstehen, die jünger als neun Jahre sind, zählen nicht zu der Menstrualblutung. Das nennt man Nichtmenstrualblutung. Eine Frau um fünfundfünfzig Jahre hat die Menopause. Wenn eine Frau eine fünftägige Regelperiode hat, und wenn ihre Blutung selbst einige Minuten länger als zehn Tage dauert, zählt ihre nach fünf Tagen gedauerte Blutung zu der Nichtmenstrualblutung. Denn dieser Zeitraum hat ein Sechstel der Sonnenaufgangszeit länger gedauert als zehn Tage und zehn Nächte. Wenn sich die zehn Menstrualtage vollendet haben, soll sie die rituelle Ganzwaschung vornehmen und die nach zehn Tagen nicht verrichteten Gebete nachholen.

Eine Frau, die sich an Tagen der Nichtmenstrualblutung befindet, ist entschuldigt wie diejenigen, die Harnbeschwerden haben oder wie diejenigen, denen oft die Nase blutet. Solch eine Frau soll Gebete verrichten und fasten. Sie darf an den Tagen der Nichtmenstrualblutung mit ihrer Mann geschlechtlich verkehren.

Wenn ein Mädchen zum ersten Mal einen Tag menstruiert und acht Tage danach nicht menstruiert und am zehnten Tag wieder menstruiert, zählen alle zehn Tage nach Imam-ı Muhammed zu der monatlichen Regel. Aber wenn sie den ersten Tag menstruiert und neun Tage danach nicht menstruiert und am elften Tag wieder menstruiert, zählen all diese Tage nicht zu der Menstruation. Diese zwei Tage (erster und elfter Tag) zählen zu der Nichtmenstrualblutung. Denn die nach dem zehnten Tag erlebte Blutung zählt nicht zu der Monatsblutung. Wenn eine Frau bzw. ein Mädchen am zehnten und elften Tage menstruiert, zählen die vorigen Tage und der zehnte Tag zu der Menstruation und der elfte Tag zu der Nichtmenstrualblutung.

Die Nichtmenstrualblutung ist ein Zeichen der Krankheit. Wenn sie lange dauert, wird es gefährlich. Man muss zum Arzt gehen. Nimmt man dafür morgens und abends das rote Kauharz “Sandragen” als Puder je ein Gramm ein, wird Blutung unterbrochen. Man kann davon täglich bis zu fünf Gramm einnehmen.

Die Menstruation einer Frau findet oft in gleicher Zeitdauer statt. Der Zeitraum zwischen dem Anfang einer Menstruation und dem Beginn des nächsten Monatsblutung ist die monatliche Regel. Jede Frau bzw. jedes Mädchen soll die Anzahl ihrer Menstrualtagen und die Reststunden wissen. Die Menstruation ändert sich jahrelang nicht. Falls sie sich ändert, soll man sich demnach richten.

In den Büchern Bachr und Dürr-ül-müntekâ steht: (Eine Blutung, die später als die eigentliche Anfagszeit beginnt und kürzer als zehn Tage dauert und nach der Unterbrechung innerhalb fünfzehn Tagen nicht wiederholt wird, zählt zu der Menstrualblutung. Es versteht sich, daß sich die monatliche Regel verändert hat. Menstruiert man einmal nach zehn bzw. innerhalb fünzfehn Tagen, zählt die Blutung zu der Nichtmenstrualblutung. Man nimmt rituelle Ganzwaschung vor und verrichtet die versäumten Gebete. Nach der Unterbrechung ist es empfohlen, bis gegen Ende der Gegebetszeit zu warten. Dann soll man rituelle Ganzwaschung vornehmen und das derzeitige Gebet verrichten. Danach darf die Ehefrau mit ihrem Ehemann beischlafen. Wenn man beim Warten die Zeit der rituellen Ganzwaschung und die Gebetszeit versäumt hat, darf man nach der Gebetszeit ohne Ganzwaschung geschlechtlich verkehren.

In dem Buch Menhel lautet es: Wird die Monatsblutung früher als drei Tage unterbrochen, so wartet man bis gegen Ende derzeitiger Gebetszeit und dann verrichtet man das derzeitige Gebet mit ritueller Waschung aber ohne Ganzwaschung, nachdem man zuerst versäumte Gebete nachgeholt hat. Menstruiert man nach dem Gebetsverrichten, so hört man auf, weiter zu verrichten. Wenn die Monatsblutung nochmals unterbrochen wird, nimmt man gegen Ende der Gebetszeit nur die rituelle Waschung vor und verrichtet das derzeitige Gebet. Hat man versäumte Gebete, so verrichtet man auch diese. Bis zum Vergehen von drei Tagen richtet man sich demnach. Aber der Geschlechtsverkehr bleibt untersagt.

Wenn die Monatsblutung länger als drei Tage und kürzer als die monatliche Regel gedauert hat, ist der Geschlechtsakt unerlaubt, bis die Menstruationszeit vergangen ist, selbst wenn man rituelle Ganzwaschung vorgenommen hat. Wenn man bis Ende der Gebetszeit kein Blutflecken sieht, nimmt man rituelle Ganzwaschung vor und verrichtet das derzeitige Gebet, holt aber keine Versäumten nach. Man darf fasten. Der Tag, an dem man kein Blutflecken sieht, ist der Anfang der neuen monatlichen Regel. Menstruiert man nochmals, so hört man auf, Gebete zu verrichten bzw. zu fasten. Nach dem Ramadan holt man versäumte Tage nach. Wird die Monatsblutung erneut unterbrochen, so nimmt man für die derzeitige Gebetszeit die rituelle Ganzwaschung vor und verrichtet Gebete und fastet. So geht es weiter bis zum Ende von zehn Tagen. Nach zehn Tagen verrichtet man Gebete und Geschlechtsakt ist vor der rituellen Ganzwaschung erlaubt. Aber es ist empfohlen, davor rituelle Ganzwaschung vorzunehmen. Wenn die Monatsblutung vor Morgendämmerung unterbrochen wird und wenn die Zeit ausreicht, nur rituelle Ganzwaschung vorzunehmen und sich anzuziehen aber nicht ausreicht, die Formel “Allachü ekber” auszusprechen, soll man das Fastengebot einhalten aber das Nachtgebet nicht verrichten. Wenn die Zeit ausreicht, die Formel “Allahu ekber” auszusprechen, soll man in diesem Fall Nachtgebet nachholen. Menstruiert man vor dem Sonnenuntergang, so ist das Fasten ungültig. Man holt es nach dem Ramadan nach. Wenn die Monatsblutung während des Gebetes beginnt, ist das Gebet nicht gültig. Nach der Reinigung holt man nicht das erforderliche sondern unentbehrliche Gebet nach. Sieht man nach der Morgendämmerung Blutflecken auf der Monatsbinde, so hat man die Regel; wenn man die Monantsbinde sauber findet, hat man keine Regel. In beiden Fällen soll man das Nachtgebet nachholen. [So ist es auch bei Harnbeschwerden.] Damit ein Gebet pflichtschuldig sein soll, muss man in der letzten Minute der Gebetszeit gereinigt sein. Menstruiert man, bevor sein Gebet verrichtet wird, holt man dieses Gebet nicht nach.

Zwischen den zwei monatlichen Regeln muß es mindenstens fünfzehn Tage eine Reinheit geben. Wenn die Tagen der Reinheitsperiode fünfzehn oder mehr sind, zählen die Blutungen vor bzw. nach der Reinheit übereinstimmend zu der Menstruation. Wenn die Monatsblutung früher als zehn Tage unterbrochen wird und nach der monatlichen Regel innerhalb fünfzehn Tagen nochmals zustande kommt, zählen diese Tage der zweiten Blutung zu der Nichtmenstrualblutung. Und die Tagen der Nichtmenstrualblutung zählen zu den Tagen der Reinheitsperiode. Die Tagen der Nichtmenstrualbluten nennt man Tage der Nominalreinheit. Es ist verständlich, dass die Unterbrechungen der Monatsblutung zu der Menstruation und die Tage der Blutung nach der zehntägigen Regelperiode zu der Reinheitsperiode zählen. Wenn die monatliche Regel beginnt und innerhalb von fünfzehn Tagen kein Blut austritt oder die Monatsblutung einige Tage unterbrochen wird, ist die nach fünfzehn Tagen stattgefundene Blutung der Anfang der neuen Menstruation.

Menstruiert man jeden Tag innerhalb der fünfzehn Tagen, so richtet man sich nach seiner eigenen Beschaffenheit. Selbst wenn es Jahre lang so dauert, verhält man sich genau so. Wird die Monatsblutung dabei einmal unterbrochen, ist der Tag, an dem sie sich wiederholt, Beginn der neuen monatlichen Regel. Wenn ein Mädchen füng Tage lang menstruiert, dann vierzig Tage nicht menstruiert und danach jeden Tag nochmals menstruiert, ist der erste Tag der letzten Blutung Anfang der neuen Menstruation. Fünf Tage zählen zu der Regel- und vierzig Tage zu der Reinheitsperiode. Da die neue Menstruation mehrere Tage hat, zählen ihre ersten fünf Tage zu der Menstruation und folgende Tage zu der Nichtmenstrualblutung. Eine Frau, die ihre monatliche Regel vergisst, nennt man Muchajjire, die Verwirrte.

Das Wochenbett ist der Zeitraum, in dem es zur Rückbildung der am weiblichen Körper durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Veränderungen kommt. Wenn die Blutung aufhört, nimmt die Frau die rituelle Ganzwaschung vor und verrichtet ihre folgenden Gebete. Bis eine Regelperiode vergeht, ist Geschlechtsverkehr unerlaubt. Das Wochenbett dauert höchstens vierzig Tage. Wenn vierzig Tage vergangen sind, nimmt man rituelle Ganzwaschung vor und beginnt Gebete zu verrichten, selbst wenn die Blutung nicht aufgehört hat. Die Blutung nach vierzig Tagen zählt zu der Reinheitsperiode. Wenn das Wochenbett beim ersten Kind 25 Tage gewesen ist, zählt es beim zweiten zu der gleichen Zeit, selbst wenn die Dauer der Blutung beim zweiten Kind länger als 25 Tage ist. Gesetzt den Fall, daß die Blutungszeit beim zweiten Kind 45 Tage gewesen ist, zählen 20 Tage zu der Reinheitsperiode. Man soll in diesem Fall Gebete von 20 Tagen nachholen. Es ist daher nötig, auch die Tage des Wochenbetts zu wissen. Wenn die Blutungszeit beim zweiten Kind 35, d.h. kürzer als 40 länger als 25 Tage gewesen ist, zählen alle Tage zu dem Wochenbett. Und auf diese Weise hat sich das Wochenbet von 25 auf 35 Tagen geändert.

Wenn die Blutung der Menstruation bzw. des Wochenbetts nach der Morgendämmerung aufhört, soll man das Fastengebot einhalten, aber zugleich jenen Tag nachholen. Beginnt die Menstruation bzw. das Wochenbett nach Morgendämmerung, bricht man das Fasten ab, selbst wenn es Nachmittag ist.

An Tagen der Menstruation bzw. des Wochenbetts ist es nach vier Rechtsschulen unerlaubt, den heiligen Koran zu fassen bzw. zu rezitieren, Gebet zu verrichten, zu fasten, in eine Moschee einzutreten, die heilige Kaaba zu umkreisen, geschlechtlich zu verkehren. Man soll das Fasten von diesen Tagen nachholen. Versäumte Gebete soll man nicht nachholen. Es werden einem diese Gebete vergeben. Wenn eine menstruierende Frau (bzw. Mädchen) in jeder Gebetszeit rituelle Waschung vornimmt und eine Zeitdauer eines Gebetsverrichtens auf dem Gebetsteppich lobpreist, erwirbt sie sich dadurch solch großes Verdienst, als ob sie in diesem Zeitraum ihr bestes Gebet verrichtet hätte.

In dem Buch Dschewhere lautet: Jede Frau soll ihrem Mann von ihrer Menstruation berichten. Es ist eine schwere Sünde, es nicht mitzuteilen, wenn der Ehemann danach fragt, oder die Tage der Reinheitsperiode als Menstrualtagen zu melden. Der heilige Prophet teilte mit: Eine Frau, die ihrem Mann den Anfang bzw. Ende ihrer Menstruation verheimlicht, ist verflucht. Während der Regel- bzw. Reinheitsperiode unnatürlich geschlechtlich zu verkehren ist verboten. Es ist schwere Sünde. Ein Ehemann, der sich ihrer Frau gegenüber so verhaltet, ist verflucht. Es ist noch schlimmer, mit Artgenossen unnatürlich geschlechtlich zu verkehren. Das nennt man Päderastie. Päderastie verursacht Hundegeschwulst und AIDS. In der Sure Enbija (Propheten) wird erwähnt, dass ein ein solches Benehmen boshaft ist. In der Erläuterung des Buches Birgiwî von Kadısâde gebietet eine heilige Hadith wie folgt:

Tötet beide von denen, die ihr beim Päderastie begehen erwischt, wie es das Volk Lots tat! Manche Gelehrten sind der Meinung, dass diejenigen verbrannt werden sollten, die Päderastie begangen haben.

182 — Sprich morgens und abends das Glaubensgebet (Amentü) aus. Erneuere auf diese Weise deinen Glauben. Lerne auch die Bedeutung des Glaubensbebets auswendig. Denn es ist dir nicht bekannt, wann du sterben wirst. Sprich immer das Glaubensbekenntnis aus. Lerne die sechs Grundsätze des Glauben gut, bestätige sie und sprich sie aus!

DER KRANKENBESUCH

183 — O mein Kind!

Es ist notwendig zu erwähnen, dass sich ein kranker Mensch in drei Zuständen befindet:

1) Ein Engel kommt und nimmt ihm den Geschmackssinn.

2) Ein anderer Engel nimmt ihm die Kraft.

3) Ein anderer Engel nimmt ihm die Sünden.

Wenn sich der Kranke heilt, gibt ihm der Engel, der den Geschmackssinn genommen hat, ihn zurück. Und der Engel, der ihm seine Kraft genommen hat, gibt sie ihm auch zurück. Der Engel aber, der ihm die Sünden genommen hat, fragt ALLAH, den Erhabenen, was er mit diesen Sünden machen solle. ALLAH, der Allbarmherzige erwidert: (MEINE Barmhezigkeit hat sich mehr als MEIN Zorn über ihn vermehrt. Daher habe ich MEINEM Diener seine Sünden vergeben).

Hilf dem, der dir hilft und vergib einem, der dir Böses und Unrecht tut und rate ihm!

184 — O mein Kind! Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, riet St. Ebâ Hüreyre: (Erkundige dich nach dem Befinden eines Kranken, selbst wenn du zwei Kilometer zu Fuß gehen musst! Versöhne die Verärgerten, selbst wenn du vier Kilometer zu Fuß gehen musst! Besuche deinen Glaubensgenossen, wenngleich du sechs Kilometer zu Fuß gehen mußt. Frage einen Gelehrten, auch wenn du nach einer Angelegenheit die gleiche Strecke zu Fuß gehen musst).

185 — Tue den Gläubigen Gutes und hilf ihnen bei ihren weltlichen Dingen und Anbetungen, so oft du kannst. Die größte Hilfe ist, ihnen das Glauben der Anhänger der Sunna, die Erlaubten, Verboten und Nötigen zu lehren und sie daran zu erinnern. Tue diese für das Wohlgefallen des Erhabenen. Der heilige Prophet verkündete: (Wenn ihr so oft wie St. Gabriel ALLAH, den Erhabenen, anbetet, wird keine von euren Anbetungen empfangen, solange ihr Gläubige nicht für das Wohlgefallen ALLAH’s, des Erhabenen, liebt und Unläubige und Glaubensabtrünnige als böse anerkennt!) Die Liebste, die ALLAH, dem Erhabene als Anbetung gefällt, ist Hubb-i Fillach und Bughs-ı Fillach. Nämlich, Glaubige zu lieben und ihnen zu helfen und diejenigen, die den Islam nicht mögen und nicht achten, als böse anzuerkennen.

DAS GRUßGEBET

Der heilige Prophet drückte aus: (O Eba Hüreyre! Sprich Grußgebet hundertmal täglich aus, wenn du dich mit mir im Schatten des Thron des Erhabenen befinden möchtest! Bleib nicht länger als drei Tage böse auf deinen Glaubensgenossen, wenn du am Tage der Auswanderung von meinem Gnadensee trinken nöchtest! Halte aber keine Freundschaft mit denen und bleib entfernt von denen, die Wein und andere alkoholische Getränke trinken und die unehrlich Erworbenes essen!)

DIE WISSENSCHAFT

186 — Lege großen Wert darauf, die Wissenschaft zu fördern. Mit einer heiligen Hadith wurde verkündet: (Pflegt die Wissenschaft von dem ersten Atemzug bis zum letzten!). Und mit einer anderen heiligen Hadith wurde geäußert: (Sucht die Wissenschaft, selbst wenn sie in China ist!). Das heißt: Sucht die Wissenschaft, wenn sie auch in einem fernen Gebiet der Erde und bei Ungläubigen ist.

Es wurde überliefert: Eines Tages kam einer zu dem Gelehrten, St. Ahmed ibni Hanbel (164-241 in Bagdad) und bittet ihn um gute Ratschläge. Er gab ihm diesen Rat:

(ALLAH, der Allmächtige, gibt dir und aller Welt Nahrung. Du brauchst dich nicht darum zu sorgen, solange du dich anstrengst, deine Nahrung zu gewinnen. Denn, alle Nahrungen wurden von dem Allmächtigen verteilt. Du suchst deinen Anteil und findest ihn. Wenn du einem Armen Almosen gibst, wirst du zehnfach belohnt. Es unterliegt keinem Zweifel. Kann man wagen, Sünde zu begen, solange man daran denkt, dass die Qual der Hölle recht ist? Alle Handlungen sind innerhalb des Wissens und Willen des Allmächtigen. Wozu nützt es, dass es dich betrübt, daß andere Menschen reich sind?)

Wer diesen Rat annimmt und befolgt, dem genügt er als guter Rat. Wer ihn aber nicht annimmt, dem helfen tausend Ratschläge wie dieser nicht. Denn, dieser Rat umfasst alle guten Ratschläge.

187 — Mit einer heiligen Hadith verkündete der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm: (Wenn sich ein Diener, dem ALLAH, der Erhabene wenig Nahrung gibt, nicht darüber beklagt und duldet, so ist der Allmächtige stolz auf ihn und verkündet den Engeln: “O MEINE Engel! Seid Zeugen! ICH gewähre ihm für einen jeden seiner Bissen eine Paradieswohnung und eine Ehrenstelle im Paradies!)

188 — Tue den Menschen immer Gutes. Grüße jeden Gläubigen, den du triffst, wer es auch sei, jung oder alt. Lebe mit den Menschen in guten Verhältnissen, so dass sie sich nach deinem Tod an dich mit Segenwünschen erinnern. Wenn ein Gläubiger seinen Glaubensgenossen mit dem Grußwort Selâmünalejküm” grüßt, verdient er zehn Löhne. Wenn er ihn mit Esselâmü-alejkum we rachmetullach” grüßt, erwirbt er zwanzigmal Verdienst. Wer das Grußwort mit “We alejküm selâm” erwidert, gewinnt zehn Löhne. Man soll den Gruß erwidern.

189 — Handle nicht ungeduldig und eilig! Sonst mischt sich der Teufel in deine Angelegenheiten ein. Eine heilige Hadith besagt: (Eile ist teuflisch, überlegtes Handeln ist himmlisch) Wenn dein Ich etwas will, regt der Teufel es an. Und dein Ich tut es. Bevor man handelt, muss man überlegen, ob ALLAH, der Erhabene, mit dieser Handlung zufrieden ist oder nicht! So begreift man, ob man Sünde begeht. Wenn es nicht sündig ist, darf man es tun, andernfalls sollte man es nicht tun. So kann man überlegt handeln. Allein bei fünf Angelegenheiten muss man sich beeilen:

1) Um den Gästen Essen anzubieten,

2) Um sich eine Sünde abzuschwören, und ALLAH, den Allbarmherzigen um Verzeihung zu bitten,

3) Um täglich fünfmaliges Gebet rechtzeitig zu verrichten,

4) Um die Kinder, sei es Junge oder Mädchen, zu verheiraten, sobald sie das heiratsfähige Alter erreichen.

5) Um die Leiche zu beerdigen. Verlasse aber nicht dabei den heiligen Vers Kursie und Lobgebete nach dem fünfmaligem Gebetsverrichten auszusprechen.

190 — Begehe gar keine Sünde! Denn es ist nicht bestimmt, wegen welcher Sünde ALLAH, der Allmächtige über dich zornig wird. Überigens, tue alles, was Gutes ist. Denn, es ist nicht bestimmt, mit welchem Tun ALLAH, der Erhabene, wohlzufrieden ist.

191 — Fürchte dich vor zwei Sünden sehr! Die erste ist: Sei niemals unrecht gegenüber deinen Untergebenen. Das größte Unrecht ist, dass du die Leute hinderst, anzubeten und islamische Kenntnisse zu erlernen. Die zweite ist: Schütze dich davor, sowohl in irdischen als auch in jenseitigen Angelegenheiten verräterisch zu sein. Fürchte dich vor allen Sünden. Wer eine Sünde begehen will und dann darauf verzichtet, weil der den Allmächtigen ehrfürchtet, dem schenkt ALLAH, der Erhabene, eine Paradieswohnung. Tue einem Gläubigen Gutes, wenn er dir schadet. Suche nicht nach der Schande eines Gläubigen.

192 — Hilfe, dass die Straßen und Moscheen repariert, ordentlich und sauber gemacht werden, wenn du dazu imstande bist.

193 — Du sollst deinen Lebensunterhalt rechtmäßig verdienen, damit deine Anbetungen gelten und deine Bittgebete erhört werden. Du sollst dich bei jeder Handlung rechtschaffen verhalten, damit dein Lebensunterhalt als rechtmäßig anerkannt wird. Erfülle die Gebote des Islam pünktlich. Komm niemals vom rechten Weg bei deiner Arbeit oder deinem Dienst ab, damit dein Tageslohn oder Gehalt dir erlaubt sein darf.

Es gibt vier Vorteile, morgens früh zu frühstücken:

1) Es beseitigt den üblen Mundgeruch,

2) Das danach getrunkenes Wasser schadet dem Körper nicht,

3) Der Hunger ist beseitigt,

4) Man blickt nicht auf das Essen eines anderen.

Wenig essen ist sehr nützlich. Z.B: Es lässt einen wenig trinken und wenig schlafen. Viel essen aber macht einen faul, müde und geschwätzig und lässt einen viel trinken.

Sprich zu Beginn des Essens Bismillachirrachmanirrachim und nach dem Essen Elhamdülillach aus!

Reinige deine Zähne nicht mit irgendeinem Mittel. [Das beste Mittel zur Reinigung der Zähne ist, Misswak, Stab des Zahnbürstenbaums.]

ÜBLE NACHREDE

194 — Hüte dich vor übler Nachrede, die unter den Menschen leider eine Gewohnheit geworden ist. Die üble Nachrede heißt, geheimgehaltene Sünden und offenbare Fehler eines gläubigen Menschen als Nachrede zu führen. Es ist keine üble Nachrede, diejenigen, die offenbar Sünde begehen und die den Glauben verderben wollen, den Gläubigen bekanntzumachen. Die üble Nachrede vermehrt die Sünden des Menschen und löscht seine Wohltaten aus. Der heilige Prophet verkündete: (Die üble Nachrede ist eine Sünde, die schwerer als der Ehebruch ist!)

195 — Leiste keinen Meineid! Denn, wer einen Meineid leistet, dessen Geschlecht stirbt aus. Spiele keinen Scheinheiligen! Zeige dich so, wie du bist! Tue nicht so, als könntest du etwas, was du eigentlich nicht kannst. Der heilige Prophet teilte mit: (Wer so tut, als wäre er ein Gelehrter, wird in die Hölle kommen).

Versuche nicht, die Schande eines Gläubigen zu entdecken! Suche niemands Schande! Der heilige Prophet berichtete: (In der heiligen Nacht der Himmelfahrt, Miradsch, sah ich manche Menschen, die sich selbst furchtbar und herzzerreissend quälten. Ich fragte St. Gabriel: “O Gabriel! Was für Sünden begangen diese? Warum quälen sie sich selbst?” St. Gabriel erwiderte: “Diese waren diejenigen, die die Schanden der anderen durchsuchten!”)

Der Prophet Moses, Freide sei mit ihm, fragte auf dem Berg Sinai den Erhabenen: “O mein Schöpfer! Wie werden jene bestraft, die die Schanden von anderen durchsuchen?” ALLAH, der Erhabene, erwiderte: “Wenn sie ohne Reue sterben, sind deren Stellen in der Hölle!”

GEIZ, NEID UND HEUCHLEREI

St. Imam-ı Gasâlî berichtet, daß es drei schwere Sünden gibt. Hüte dich davor:

1) Geizig,

2) Neidisch,

3) Heuchlerisch zu sein.

Geizig ist der, der einen etwas nicht lehrt, was man benötigt, weil er auf einen eifersüchtig ist. Der schlechteste Geizige ist der, der die Gläubigen Emr-i Maruf und Nechj-i Münker nicht erfüllen läßt, oder nicht richtig lehrt. Der heilige Prophet verkündete: (Die Geizigen dürfen nicht in das Paradies kommen, selbst wenn sie Fromme, Süchdbesitzer sind).

Neidisch ist einer, der nur für sich wünscht und nicht wünscht, daß andere eine gute Arbeit, ein Haus, Eigentum oder Wissenchaft besitzten. Wenn man wünscht, dasselbe zu besitzen wie ein anderer, ist es kein Neid. Das heißt Beneiden ohne Missgunst. Das ist keine Sünde.

Der heilige Prophet, Freide sei mit Ihm, teilte mit: (Wie das Feuer das Holz verbrennt, so löscht der Neid die Wohltaten aus).

Heuchlerisch ist der, der Gutes tut, Gebet verrichtet, fastet, Almosen gibt, Straßen, Moscheen und dergleichen bauen lässt, damit er den Menschen gefällt. So sind alle Handlungen mit solcher Absicht Heuchelei. Das heißt: seine Reden stimmen nicht mit seinen Handlungen überrein; seine Handlungen sind nicht aufrichtig. Und auch heißt es, Religionsgelehrte, Anbeter, den Gebetsruf, heilige Tage geringzuschätzen. Es ist das Zeichen der Rebellion. Es nützt nichts. Heuchelei ist der kleine Götzendienst. Solange man es nicht bereut, wird man nie vergeben.

SÜNDER UND RECHTSCHAFFENE

196 — O mein Kind! Besitze kein Zeichen der Rebellion! Unrecht tun ist das Zeichen der Rebellion. Tue kein Unrecht. Es gibt drei Arten des Unrechts:

1) Gegen ALLAH, den Allmächtigen, rebellieren,

2) Den Grausamen helfen,

3) Seinen Untergeordneten Unrecht tun, sie quälen, ihre Anbetungen verhindern.

Wer diese Zeichen besitzt, wird in die Hölle kommen.

Bemerkung: Es gibt zwei Arten des Rebellierens gegen den Allmächtigen:

1) Die eine ist, die Gebote ALLAH’s, des Allmächtigen, nicht zu erfüllen. Wer nötige Vorschriften nicht als Aufgabe annimmt, wird ungläubig. Wer sie als Aufgabe anerkennt aber nicht erfüllt oder die Absicht hat, sie später auszuführen, wird in der Rechtsschule Hanefî nicht ungläubig. Aber das ist die schwerste Sünde.

2) Die andere ist, sich nicht an Verbote des Allmächtigen zu halten. Wer gegen ein Verbot verstoßt, obwohl er sich seiner Schuld bewusst ist, und es dann bereut, wird nicht ungläubig. Die Gläubigen, die gegen Verbote verstoßen, nennt man Sünder. Die Gläubigen, die keine Sünde begehen, werden Rechtschaffene genannt. Der Verdienst des Einhaltens der Verbote, ist größer als der Verdienst des Erfüllens der Gebote. Die Sünde des Nichterfüllens der unetbehrlichen Vorschriften ist schwerer als die Sünde des Nichteinhaltens der Verbote. Die Anzahl der Verbote ist nicht viel. Zum Beispiel: Mordtat, Hurerei, Diebstahl, Wucherei begehen; Alkohol trinken; lügen; in ausgeschnittem Kleide ausgehen. Es ist, sei es Mann oder Weib, unerlaubt, goldene und silberne Dinge zu gebrauchen. Es ist den Frauen erlaubt, diese nur zu Hause als Schmuck zu benutzen. Die Männer dürfen nur silbernen Fingerring tragen. Einen goldenen Ring zu tragen ist den Männern unerlaubt.